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Re: [InetBib] Professor Reuß, das Urheberrecht =9=75nd 1995



On Tue, 1 Sep 2009 18:17:55 +0200
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:

2. er nutzt die Texte von Kafka zu einer Werkausgabe, die
zu einem  
Zeitpunkt vorbereitet wird, zu dem sie noch gar nicht
frei ist?  
Sicher eine interessante Frage, was alles erlaubt ist und
wo die  
Grenzen genau liegen, in der Bearbeitung. Aber: um zu
klagen muss man  
doch eine Anspruchsgrundlage haben? Und jetzt lehne ich
mich weit aus  
dem Fenster: Sie haben keine! Es müsste also  der
S.Fischer Verlag   
als  Rechteinhaber seine Ansprüche gegen Reuß geltend
machen. Und,  
hat er das? Nein. Warum? Weil er nichts dagegen hatte,
vielleicht?

Nun, diese billige Argumentation liegt auf dem gleichen
Niveau wie das Argument Googles, im Grunde genommen sei die
Buchsuche ja im Interesse der Autoren und Verlage (und
dabei hat Google aus meiner Sicht Recht). Ob der
Fischer-Verlag nichts dagegen gehabt hat oder ob ihm kurz
nach Schutzfristablauf eine juristische Auseinandersetzung
"nicht lohnend" erschien ist fuer mich nicht das gleiche.

Daran aber gibt es nichts zu deuteln: Bis zur letzten
Sekunde des Jahres lagen die Vervielfaeltigungsrechte bei
dem Fischer-Verlag. Die Druckmaschinen haetten erst
angeworfen werden duerfen, nachdem die Werke gemeinfrei
waren, da keine Urheberrechtsschranke den Druck
privilegieren konnte. Selbstverstaendlich hat sich Prof.
Reuß als Herausgeber als Mittaeter an der
Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht, und wenn die
Musikindustrie mit ihrem Solgan "Raubkopierer sind
Verbrecher" nicht danebengreift, wird man ihn auch so
nennen duerfen (obwohl Urheberrechtsstraftaten Vergehen und
keine Verbrechen sind).

Reuß war ein Urheberrechts-Straftaeter!

Wir sehen hier die gleiche niedertraechtige Bigotterie wie
bei den Zeitungsverlagen, die ihren Autoren die Rechte
wegnehmen bzw. auch ohne Rechte verwerten:

http://archiv.twoday.net/stories/5905642/
http://archiv.twoday.net/stories/5882722/

Klaus Graf



 

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