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Re: [InetBib] Elektronischer Leseplatz und Recht auf Privatkopie
- Date: Fri, 03 Apr 2009 11:03:46 +0200
- From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Elektronischer Leseplatz und Recht auf Privatkopie
Eric Steinhauer schrieb:
ein Lehrbuch in elektronischer Form und als gedrucktes Buch sind
nicht gleichwertig. Für die intensive Arbeit mit einem Text ist das
Buch die praktischste Variante. Sie unterstellen, dass jeder Download
einen Kauf ersetzt. Das ist unrealistisch. Der studentische Leser hat
ein bestimmtes Budget an Zeit und Geld. Er wird sich - im Idealfall -
nach sorgfältiger Prüfung und vielleicht auch nach der Empfehlung in
der Vorlesung für einen bestimmten Titel entscheiden, ihn kaufen und
durcharbeiten.
Kommt darauf an, für wie wichtig der Student das jeweilige Fach/Thema
hält. Die Anfangssemester in meinen AGs fragten jedenfalls ausdrücklich
nach Online-Quellen ("Gibt es eine Website, wo das mal knapp
zusammengefaßt nachzulesen ist?"), wobei ich immer auf Lehrbücher
verwies. Der Trend geht sehr stark weg von der wissenschaftlichen
Lehrbuchliteratur hin zu mehr oder weniger dubiosen Skripten. Quelle:
C.H.Beck im persönlichen Gespräch.
Wäre ich ein Verleger, würde ich mit ein oder zwei ausgesuchten
Titeln einmal experimentieren. Was würde passieren, wenn Mohr sagen
wir mal das Medienrechtslehrbuch von Fechner (UTB-Taschenbuch)
einfach frei ins Netz stellte, sogar noch mit CC-Lizenz? Ich denke,
die müßten den Titel über das Jahr mehrfach nachdrucken, weil das
Buch bei dem wirklich fairen Ladenpreis für fast 500 Seiten einfach
ein attraktives Produkt ist und durch einen Ausdruck oder gar das pdf
in keiner Weise ersetzt wird. Durch die frei zugängliche Fassung
würde jeder mit Medienrecht befasste Student das Buch kennen. Ein
deutlicher Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Wo also ist der mutige
Verleger, der mal richtig Kasse machen will??
Wird ja immer wieder behauptet, daß OA den Absatz ankurbelt. Hat sich
denn die Online-Veröffentlichung des Buchs von Thomas Hoeren zum
Internetrecht auf den Absatz seines Buchs bei C.H.Beck ausgewirkt? Das
Beispiel hinkt ein bißchen, weil er sein Buch ja online semesterweise
aktualisiert, so daß die Texte online und offline nicht identisch sind.
Aber trotzdem mal so in die Runde gefragt?
Übrigens: Warum verkauft DTV tonnenweise Beck-Taschenbücher mit
Gesetzestexten, obwohl diese Texte gratis, aktuell und konsolidiert
im Netz, sogar als ausdruckbares PDF verfügbar sind. Weil Bücher
einfach praktisch sind! Ich kaufe mir immer aktuelle Gesetzetexte als
Buch, obwohl ich einen Großteil des Tages vor dem Bildschirm mit
Netzanschluss verbringe.
Die kaufe ich ausschließlich, weil man damit sehr leicht auch später
noch einen bestimmten Stand der Gesetzgebung nachvollziehen kann, was
allein anhand der Fußnoten in den Loseblattsammlungen doch recht
mühselig werden kann.
Jürgen Fenn.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.