[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] AGB von proprint. Berlin. twitter.



Karl Dietz schrieb:
Eric Steinhauer schrieb:

von ProPrint vertriebene Bücher dürfen von Bibliotheken in den Bestand übernommen und verliehen werden. Das ergibt sich eindeutig aus § 17 Abs. 2 UrhG. Durch die Veräußerung der Bücher mit Zustimmung des Rechteinhabers hat sich mit Ausnahme des Rechts der Vermietung die Einflussnahme des Rechteinhabers auf das weitere Schicksal der Bücher erschöpft und erledigt. Die Ausleihe und der Weiterverkauf sind damit zulässig.

Die AGB von ProPrint ändern daran nichts. Bei verständiger Lektüre beziehen sich die dort formulierten Beschränkungen der Weiterverbreitung zudem allein(!) auf die elektronische Fassung der Werke. Diese wird über die ProPrint-Seite öffentlich zugänglich gemacht. Es besteht also Regelungsbedarf. Die Beschränkung auf Online-Dokumente ergibt sich eindeutig aus Formulierungen wie "abgerufener Inhalt" oder "abgerufene Dokumente". Das ist auch insoweit in Ordnung, als bei Online-Dokumenten keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Sinne von § 17 Abs. 2 UrhG eintritt.

Soweit ein Online-Dokument, das über ProPrint angeboten wird, unter einer CC-Lizenz steht, wird man diese Lizenz aber als eine abweichende Individualvereinbarung zwischen Urheber bzw. ProPrint und Nutzer anzusehen haben. Die Regelung in den AGB von ProPrint ist insoweit nicht anwendbar, vgl. auch § 305b BGB: "Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen." Es ist ProPrint zu empfehlen, die AGB klarer zu fassen und dabei deutlicher zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken zu trennen. Sachdienlich wäre auch dieser Hinweis: "In den Dokumenten enthaltene abweichende Lizenzbestimmungen wie CC-Lizenzen bleiben unberührt."

Viele Grüße
Eric Steinhauer




Hallo Herr Steinhauer,

der Dank der virtuell versammelten inetbib-Gemeinde kam ja schon von H. Schneemann - und diesem Dank kann man sich nur anschliessen! Incl. noch einem Dank für drei Jahre "Steinhauer-Blog". sehr lesenswert.

Dort eben gesehen:

In Berlin wird in kürze über ein Bibl.gesetz beraten.
Mehr: http://www.bibliotheksrecht.de/

+

Gedanken zum twittern.
Mehr: http://skriptorium.blog.de



MfG, Karl Dietz
www.karldietz.de


+ 1/2 FAMI-stelle im enzkreis. via archivalia.





Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.