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Re: [InetBib] AGB von proprint. Berlin. twitter.
- Date: Wed, 11 Mar 2009 16:05:35 +0100
- From: Karl Dietz <karl.dietz@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] AGB von proprint. Berlin. twitter.
Karl Dietz schrieb:
Eric Steinhauer schrieb:
von ProPrint vertriebene Bücher dürfen von Bibliotheken in den Bestand
übernommen und verliehen werden. Das ergibt sich eindeutig aus § 17
Abs. 2 UrhG. Durch die Veräußerung der Bücher mit Zustimmung des
Rechteinhabers hat sich mit Ausnahme des Rechts der Vermietung die
Einflussnahme des Rechteinhabers auf das weitere Schicksal der Bücher
erschöpft und erledigt. Die Ausleihe und der Weiterverkauf sind damit
zulässig.
Die AGB von ProPrint ändern daran nichts. Bei verständiger Lektüre
beziehen sich die dort formulierten Beschränkungen der
Weiterverbreitung zudem allein(!) auf die elektronische Fassung der
Werke. Diese wird über die ProPrint-Seite öffentlich zugänglich
gemacht. Es besteht also Regelungsbedarf. Die Beschränkung auf
Online-Dokumente ergibt sich eindeutig aus Formulierungen wie
"abgerufener Inhalt" oder "abgerufene Dokumente". Das ist auch
insoweit in Ordnung, als bei Online-Dokumenten keine Erschöpfung des
Verbreitungsrechts im Sinne von § 17 Abs. 2 UrhG eintritt.
Soweit ein Online-Dokument, das über ProPrint angeboten wird, unter
einer CC-Lizenz steht, wird man diese Lizenz aber als eine abweichende
Individualvereinbarung zwischen Urheber bzw. ProPrint und Nutzer
anzusehen haben. Die Regelung in den AGB von ProPrint ist insoweit
nicht anwendbar, vgl. auch § 305b BGB: "Individuelle Vertragsabreden
haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Es ist ProPrint zu empfehlen, die AGB klarer zu fassen und dabei
deutlicher zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken zu trennen.
Sachdienlich wäre auch dieser Hinweis: "In den Dokumenten enthaltene
abweichende Lizenzbestimmungen wie CC-Lizenzen bleiben unberührt."
Viele Grüße
Eric Steinhauer
Hallo Herr Steinhauer,
der Dank der virtuell versammelten inetbib-Gemeinde kam ja schon von H.
Schneemann - und diesem Dank kann man sich nur anschliessen! Incl. noch
einem Dank für drei Jahre "Steinhauer-Blog". sehr lesenswert.
Dort eben gesehen:
In Berlin wird in kürze über ein Bibl.gesetz beraten.
Mehr: http://www.bibliotheksrecht.de/
+
Gedanken zum twittern.
Mehr: http://skriptorium.blog.de
MfG, Karl Dietz
www.karldietz.de
+ 1/2 FAMI-stelle im enzkreis. via archivalia.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.