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Re: [InetBib] AGB von proprint (was: Buch.
- Date: Tue, 23 Sep 2008 13:00:08 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] AGB von proprint (was: Buch.
Liebe Liste,
von ProPrint vertriebene Bücher dürfen von Bibliotheken in den Bestand
übernommen und verliehen werden. Das ergibt sich eindeutig aus § 17 Abs. 2
UrhG. Durch die Veräußerung der Bücher mit Zustimmung des Rechteinhabers hat
sich mit Ausnahme des Rechts der Vermietung die Einflussnahme des
Rechteinhabers auf das weitere Schicksal der Bücher erschöpft und erledigt. Die
Ausleihe und der Weiterverkauf sind damit zulässig.
Die AGB von ProPrint ändern daran nichts. Bei verständiger Lektüre beziehen
sich die dort formulierten Beschränkungen der Weiterverbreitung zudem allein(!)
auf die elektronische Fassung der Werke. Diese wird über die ProPrint-Seite
öffentlich zugänglich gemacht. Es besteht also Regelungsbedarf. Die
Beschränkung auf Online-Dokumente ergibt sich eindeutig aus Formulierungen wie
"abgerufener Inhalt" oder "abgerufene Dokumente". Das ist auch insoweit in
Ordnung, als bei Online-Dokumenten keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im
Sinne von § 17 Abs. 2 UrhG eintritt.
Soweit ein Online-Dokument, das über ProPrint angeboten wird, unter einer
CC-Lizenz steht, wird man diese Lizenz aber als eine abweichende
Individualvereinbarung zwischen Urheber bzw. ProPrint und Nutzer anzusehen
haben. Die Regelung in den AGB von ProPrint ist insoweit nicht anwendbar, vgl.
auch § 305b BGB: "Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen
Geschäftsbedingungen."
Es ist ProPrint zu empfehlen, die AGB klarer zu fassen und dabei deutlicher
zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken zu trennen. Sachdienlich wäre
auch dieser Hinweis: "In den Dokumenten enthaltene abweichende
Lizenzbestimmungen wie CC-Lizenzen bleiben unberührt."
Viele Grüße
Eric Steinhauer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.