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Re: [InetBib] Eigenpublikationen und Belegexemplarpflicht?



Liebe Frau Nwogwugwu,

die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes sind Amtsdruckschriften. 
Die Sammlung von Amtsdruckschriften ist in der Anordnung der Landesregierung 
über die Abgabe amtlicher Drucksachen an öffentliche Bibliotheken vom 20. 
November 1969 geregelt. Danach sind die Publikationen des Landesamtes an die 
Badische Landesbibliothek, die Württembergische Landesbibliothek, die Deutschen 
Nationalbibliothek, die Staatsbibliothek zu Berlin, die Bayerischen 
Staatsbibliothek sowie die Bibliothek des Deutschen Bundestages abzuliefern. 
Dort werden die Publikationn dann auch gesammelt, sofern das Landesamt seiner 
Ablieferungspflicht nachkommt.

Ob darüber hinausgehend in einem Erlass des zuständigen Ministeriums eine 
weitere Ablieferungs- und Sammelpflicht besteht, entzieht sich meiner Kenntnis. 
Solche Ablieferungspflichten können mitunter vorkommen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/07/ablieferungspflicht_fur_amtsdrucksachen_~1863075/

Ihre Behörde ist als solche zur Sammlung nicht ausdrücklich verpflichtet. 
Allerdings können Sie mit den eigenen Publikationen nicht beliebig verfahren. 
Hier wäre das Landesstatistikgesetz Baden-Württemberg vom 24. April 1991 zu 
beachten. In § 3 sind die Aufgaben des Statistischen Landesamtes beschrieben. 
Darin sind Beratungs- und Informationspflichten des Amtes normiert. Es dürfte 
selbstverständlich sein, dass eigene Publikationen eine wichtige Grundlage für 
diese Tätigkeit des Amtes bilden. Von daher würde ich aus den Aufgaben des 
Amtes, wozu auch die Gewährleistung des Landesinformationssystems gehört, eine 
gewisse Pflicht zur Sammlung und Aufbewahrung eigener Publikationen ableiten. 
Gerade bei statistischen Informationen kann man schlecht vorhersehen, in 
welchem Umfang und für welchen Zeitraum sie benötigt werden. Ein statistisches 
Landesamt sollte daher seine Auskunftsfähigkeit stets auf eine breite Basis 
stellen. Ihr Amt selbst bezeichnet sich auf der Homepage ja auch ausdrücklich 
als Informationsdienstleistungsbehöre.

Offenbar ist Hintergrund Ihrer Frage eine behördeninterne Überlegung, sich aus 
Platzgründen von "altem Papier" zu trennen. Das ist verständlich. Bei solchen 
Aktionen sollten die selbst verantworteten Publikationen aber stets tabu 
bleiben.

Freundliche Grüße
Eric Steinhauer








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