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[InetBib] Eigenpublikationen und Belegexemplarpflicht?



Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Als Bibliothek des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg nehmen wir
natürlich auch eine Archivfunktionen für die im Haus entstandenen
Publikationen wahr.

Es kam nun die Frage auf, ob es für das Vorhalten von Belegexemplaren
eigener Publikationen (im Haus) eine gesetzliche Regelung gibt. Ich muss
ehrlich sagen, mir ist nichts entsprechendes bekannt. Erste Recherchen haben
kein Ergebnis ergeben.

Über konkrete Antworten würde ich mich ebenso freuen,  wie über Hinweise wo
ich mit meiner Recherche ansetzen könnte. 

Mit freundlichen Grüßen 

Wendy Nwogwugwu 
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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 
Referat 61, Bibliothek 
Böblinger Str. 68 
70199 Stuttgart 
Tel.: 0711/641-2876 
Fax: 0711/641-2973 
E-Mail: Bibliothek@xxxxxxxxxxxx 
Internet: www.statistik-bw.de 






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