Herr Dr. Müller hat mich zurecht darauf hingewiesen, dass ich Sie
mit "Frau Martin de la Iglesia" angeschrieben habe. Bitte
entschuldigen Sie die falsche Anrede.
Da sind Sie nicht der erste, dem das passiert. Ich bin ja schon
gerührt, wenn mein Nachname richtig geschrieben wird ;-)
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________________________________________________
Martin de la Iglesia iglesia@xxxxxxxxxxxxxx
Informationsvermittlung (IVS-BM) Tel:+49(89)-8578-3822
Max-Planck-Institut fuer Biochemie Fax:+49(89)-8578-3833
D-82152 Martinsried, GERMANY
Scientific Information Retrieval Services
for the Biology & Medicine Section of the Max Planck Society
http://www.biochem.mpg.de/iv/
_____________________________________________________________
Zitat von Franck Borel <franck.borel@xxxxxx>:
Hallo Herr de la Iglesia,
Herr Dr. Müller hat mich zurecht darauf hingewiesen, dass ich Sie
mit "Frau Martin de la Iglesia" angeschrieben habe. Bitte
entschuldigen Sie die falsche Anrede.
Viele Grüsse
Franck Borel
Am 22.01.2009 um 14:20 schrieb Franck Borel:
Hallo Frau Martin de la Iglesia,
Liebe Liste,
die Datenschutzproblematik leuchtet mir immer noch nicht ein.
Vielleicht könnte man konkrete negative Auswirkungen benennen
(die bei herkömmlichen Benutzerausweisen nicht denkbar sind).
Frau Koedel schrieb:
Ich möchte Euch aber jedoch gern darauf hinweisen, dass der
Einsatz
"neuer" Technologien auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein und
dass
der Datenschutz Beachtung finden muss.
Nun kennt nicht jeder das Grundgesetzt auswendig. Mit welchem
Teil des Grundgesetzes steht denn der Fingerabdruckscan in
Konflikt, und wieso ist es möglich, daß trotzdem bereits
Fingerabdrücke erfaßt werden (z.B. bei der Polizei - oder gibt's
das nur im Fernsehen?).
Herr Borel schrieb:
Ein Fingerabdruck ist ein eindeutiges Merkmal
einer Person und dieses Datum bedarf eines besonderen Schutzes.
Eine Ausweiskarte identifiziert mich auch eindeutig, wenn mein
Name drauf steht, und die ist ziemlich schlecht geschützt (z.B.
vor Verlust oder Diebstahl).
Einen Finger kann man nicht austauschen, ebenso wenig die Stimme,
das Gesicht oder die Iris. Sie müssen daher als Verwalter solcher
Daten garantieren können, dass die Daten nicht an Dritte
weitergegeben werden können.
Ein verlorener Ausweis lässt sich sperren. Der Ausweis hat in der
Regel eine beschränkte Gültigkeitsdauer und sicherheitskritische
Anwendungen (z.B. Übertragen von Geldbeträgen) sind nur in
Kombination mit einem Passwort nutzbar.
Biometrische Tests lassen sich aushebeln: Sie können eine
Attrappe eines Fingerabdrucks z.B. mit Cyanoacrylat, Gylcerin und
dem Abdruck auf eine Folie erstellen. Die Konsequenz für den
wahren Besitzer des Fingers ist, dass er es nicht bemerken wird
(eine verlorene Ausweiskarte bemerkt man eher). Der bestohlene
Besitzer hat wenig Chance, den irrtümlich ihm angehafteten
Schaden von sich zu weisen.
Einer Privatperson die ein Kochbuch ausleiht
ist schwer vermittelbar, warum er dafür seinen Fingerabdruck
hinterlassen muss.
Wieso denn "muss"? Für den Benutzer wird die
Bibliotheksbenutzung komfortabler, wenn er keinen Ausweis
benötigt. Außerdem könnte man es den Benutzern freistellen, ob
sie sich stattdessen einen herkömmlichen Ausweis ausstellen
lassen möchten.
Ein Teil der Bevölkerung hat von Natur aus schlecht erfassbare
biometrische Merkmale hat (z.B. durch manuelle Arbeit
verschliffene Fingerabdrücke). Komfortabler wird es demnach nur
für eine bestimmte Gruppe von Menschen.
Viele Grüsse
Franck Borel
Herr Kühn schrieb:
Da zumindest in der Bibliotheks-EDV eine Zuordnung von
personenbezogenen
Daten und Fingerabdruck erfolgt, relativiert sich das mit dem
"geheim
bleiben" schon mal.
Zumindest könnte der Name auf dem Ausweis nicht durch andere
Benutzer erspäht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________________________________________________
Martin de la Iglesia iglesia@xxxxxxxxxxxxxx
Informationsvermittlung (IVS-BM) Tel:+49(89)-8578-3822
Max-Planck-Institut fuer Biochemie Fax:+49(89)-8578-3833
D-82152 Martinsried, GERMANY
Scientific Information Retrieval Services
for the Biology & Medicine Section of the Max Planck Society
http://www.biochem.mpg.de/iv/
_____________________________________________________________
Zitat von Franck Borel <franck.borel@xxxxxx>:
Hallo Karin Maier und Friederike Zanowski.
das Hauptproblem ist nicht technischer Art. Ein Fingerabdruck
ist ein eindeutiges Merkmal einer Person und dieses Datum
bedarf eines besonderen Schutzes. Mit der Installation eines
Fingerabdruckscanner ist es daher nicht getan. Es muss darüber
hinaus gewährleistet werden, dass die Identität des Nutzers
vor Missbrauch geschützt wird.
Im Idealfall werden die Personendaten nicht mit dem
Fingerabdruck abgespeichert sondern getrennt aufbewahrt. An
den Fingerabdruck werden lediglich die Rechte zu der Person
(Autorisierung), dem der Fingerabdruck gehört gekoppelt. Für
die Ausleihe ist aber ein solches Verfahren ungünstig, da hier
auch Nachrichten, Mahnungen oder Gebühren an die Person
weitergeben werden müssen und dies nur mit der erweiterten
Identität (Vorname, Nachname, Adresse) möglich ist.
Ein Problem bei der Umsetzung biometrischer
Authentifizierungsverfahren ist, dass die Uni-Bibliothek von
verschiedenen Benutzergruppen genutzt wird: Studenten,
ehemalige Studenten, Angestellte der Uni und Gäste. Einer
Privatperson die ein Kochbuch ausleiht ist schwer
vermittelbar, warum er dafür seinen Fingerabdruck hinterlassen
muss. In einem homogenen Umfeld, wie z.B. in der Schule lässt
sich so etwas eher umsetzen.
Bei einem Verfahren, wie dem Fingerabdruckscanner muss immer
abgewägt werden, ob das was geschützt werden soll, die Methode
auch berechtigt. In einem biotechnischen Labor, wo mit
gefährllichen Substanzen umgegangen wird, wird man eine
möglich hohe Sicherheit anstreben und biometrische
Authentifizerungsverfahren einsetzen. In Schulen und anderen
öffentlichen Gebäuden ist das nicht notwendig. Dort reicht
auch z.B. RFID-Chip. Aber auch hier sollten die Daten so
verschlüsselt sein, dass keiner mit dem auf dem Chip
gespeicherten Daten etwas anfangen kann.
Interessanterweise ist, dass in Schulen für z.B. für
Abrechnungen von Essenausgaben Fingerabdruckscanner verwendet
werden und dies an Unis nicht üblich ist. Hier wird meiner
Meinung dieses Thema zu lax gehandhabt.
Bitte beschäftigt Euch unbedingt mit den Konsequenzen, die ein
unzureichender Schutz von personenbezogenen Daten haben
könnte. Einen Finger kann man nicht austauschen :-)! Alles was
damit in Verbindung gebracht wird, ist unwiederkehrbar mit der
Person verknüpft.
Viele Grüsse
Franck Borel
Am 22.01.2009 um 10:37 schrieb Karin Maier:
Hallo!
Wir sind eine Schülergruppe und beschäftigen uns mit "neuen"
Technologien und deren Anwendungen. Ein Thema sind
Fingerabruckscanner und deren Einsatz. Wir kennen den Einsatz
bei den Reisepässen, bei Türöffnern, zur Zeiterfassung usw.
Gibt es eigentlich auch Fingerabdruckscanner in Bibliotheken?
Einige von uns kennen Selbstbedienungsstationen, dort könnte
man doch einen Fingerprintsensor einsetzen? Oder anstatt
des Benutzerausweises wird einfach der Finger gescannt.
Gibt es so etwas schon?
Vielen Dank für die Hilfe.
Karin Maier und Friedrike Zanowski
Deutschlands größte Online-Videothek schenkt Ihnen 12.000
Videos!*
*http://entertainment.web.de/de/entertainment/maxdome/
index.html* [http://entertainment.web.de/de/entertainment/maxdome/index.html
]
----------------------------------------------------------------------
This message was sent using https://webmail.biochem.mpg.de
If you encounter any problems please report to rz-linux@xxxxxxxxxxxxxx
----------------------------------------------------------------------
This message was sent using https://webmail.biochem.mpg.de
If you encounter any problems please report to rz-linux@xxxxxxxxxxxxxx