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Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB



Noch eine Frage zu dieser Abmahnungssache:

Wenn die Bücherei für urheberrechtlich geschützte Downloads nicht
verantwortlich gemacht werden kann, würde dann nicht als nächstes der
betreffende Nutzer zur Rechenschaft gezogen?

Und wenn sich dieser aufgrund fehlender Anmeldelisten für die
Internetplätze (wie in jedem Internetcafé) nicht ermitteln lässt,
könnten Bibliotheken dann nicht zukünftig zum Sammeln solcher
Anmeldelisten verpflichtet werden?

Oder noch anders gefragt: Wäre es ratsam, diese Listen zu sammeln? Wir
überlegen z. Zt., unsere Listen wieder aufzubewahren und nicht, wie
bisher üblich, täglich zu vernichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Kümer
Stadtbücherei Werne







Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.