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Re: [InetBib] Juristische Frage zur Verlinkung in News-Archiv



Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte hier auf den Unterschied
zwischen veroeffentlicht und erschienen (Paragraph 8 und 9 UrhG) hingewiesen
werden, der wohl zu oft uebersehen wird.
Ob die juristische Wortwahl sehr gluecklich ist, bleibt fraglich.
Ebenso bleibt die Frage, wie weit sich dahinter auch veraltete Vorstellungen
ueber das heutige Publikationswesen verbergen.
Man kann ein Geruecht in die Welt setzen und publik machen,
ohne das es publiziert (erschienen) ist.
Das ist nicht neu, sondern war schon vor langer Zeit ein Grund das
Pflichexemplarrecht fuer Bibliotheken einzurichten.
Das hatte damals noch etwas mit Zensur zu tun.
Daneben dient das Pflichtexemplar heute mehr zum Schutz
der Verlage vor Plagiarismus

MfG

W. Umstaetter


On Nov 5, 2008, at 10:01 PM, Klaus Graf wrote:

On Wed, 05 Nov 2008 21:53:55 +0100
Karl Dietz <karl.dietz@xxxxxxxxx> wrote:
Erich Weichselgartner schrieb:

kann uns jemand mit folgender Frage helfen:

- Eine deutsche Hochschule veröffentlicht den
Volltext einer
Seminararbeit (nicht auf einem
Hochschulschriftenserver, sondern als
Lehrstuhlangebot).

Soweit ich das übersehe, ist das keine Veröffentlichung
im Sinne des UrhG.

Unsinn. Eine oeffentliche Zugaenglichmachung im Internet
ist auf jeden Fall eine Veroeffentlichung.

Klaus Graf




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