Erich Weichselgartner schrieb:
Liebe ExpertInnen,
kann uns jemand mit folgender Frage helfen:
- Eine deutsche Hochschule veröffentlicht den Volltext einer
Seminararbeit (nicht auf einem Hochschulschriftenserver, sondern als
Lehrstuhlangebot).
- Wir haben im Rahmen eines kurzes inhaltsbeschreibenden Textes
(Kommentars) auf diese Arbeit hingewiesen, da sie fachlich einschlägig
ist.
- Nach drei Jahren fordert der Autor der Seminararbeit die Entfernung
der öffentlichen Zugänglichmachung des Volltextes bei der Hochschule.
- Darüber hinaus fordert er die Löschung des (kommentierten) Links aus
unserem Nachrichtenarchiv.
Die Hochschule will dem Begehren nachkommen und den Zugang zum Text
unterbinden. Wir werden demzufolge den Link auf den Volltext (quasi im
Rahmen der üblichen Linkprüfung) deaktivieren. Müssen wir den
Kommentar zu dem Link im Online-Archiv aus dem Jahre 2005 tatsächlich
auch entfernen? Abgesehen davon, dass in diesem Fall nach drei Jahren
digitale Spuren an vielen Stellen existieren dürften, müssen wir unser
Archiv 'bereinigen'?
Für Hinweise wären wir dankbar. (Weitere Informationen gerne auf
Anfrage; wir wollen nicht noch mehr 'Spuren' erzeugen.)
Beste Grüße
Erich Weichselgartner,
ZPID
Hallo Herr Weichselgartner,
die Spuren sind doch schon breit im Web zu sehen.
zb per Google und der suche nach: seminararbeit zpid
1st hit
Und wenn es das Teil nicht mehr im Netz geben sollte,
dann würde ich den Link dorthin einfach entfernen.
Ob Sie ihren News-eintrag ganz löschen?
Ich denke, das liegt ganz bei Ihnen.
Und ich würde dem Wunsch des Autors da einfach nachkommen.