Was die Produktion des deutschen Markts betrifft, wäre der passende Ort dafür die DNB, konkret das Deutsche Musikarchiv, das bei der Bestandserhaltung von optischen Digitalmedien sicherlich über die größten Erfahrungen in Deutschland verfügt. Leider wurde es versäumt, alle optischen Digitalmedien, also auch die DVDs außerhalb des Musikbereichs, in das Pflichtexemplargesetz aufzunehmen. Bei DVDs besteht die nicht gesicherte Lücke nur aus wenigen tausend Titeln pro Jahr, da auch alle DVD-Videos des Musikbereichs der Pflichtabgabe unterliegen und zahlreiche freiwillige Abgaben aus anderen Bereichen hinzukommen. Insgesamt erscheinen sicherlich nicht mehr als 10.000 DVD-Titel pro Jahr in Deutschland (Kauf-DVD-Markt 2007 ca. 8.000 Titel, ein Spitzenwert der letzten Jahre).
Damit ist jedoch nur der deutsche Markt angesprochen. Eine "Dokumentation des Filmschaffens via Kauf-DVD" - das ist unter den aktuellen Verhältnissen tatsächlich umfassend nur mit dem Medium DVD möglich, da nur in dieser Form international ein differenzierter, käuflicher Bestand vorliegt, und zwar in einem Umfang, den es bisher noch nie gegeben hat - eine solche umfassende Dokumentation wäre für Deutschland nur über die Sondersammelgebietsstruktur möglich. Hier wären diesselben Maßstäbe wie im Printbereich anzulegen, auch was die Bestandserhaltung betrifft. Im Gegensatz zu den umfangreichen Videoaufzeichnungsbeständen an den Universitätsbibliotheken, die als nicht erworbene Bestände nicht in Umlauf gebracht werden dürfen, könnte ein solcher Filmbestand aus weltweit erworbenen Kauf-DVD der Wissenschaft uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.
Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass nur für die DVD-Veröffentlichung digital restaurierte Filme mit zusätzlichen Dokumenten und Dokumentationen erscheinen, die es sonst in keiner anderen Form gibt und die in kleinen Auflagen nur eine beschränkte Zeit erhältlich sind, also zukünftig nicht mehr zugänglich sein werden.
Eine seriöse Bestandserhaltung müsste so aussehen, dass jedes audiovisuelle Medium grundsätzlich doppelt erworben und nur ein Stück in Umlauf gebracht wird, das andere fachgerecht archiviert und als Datensatz gesichert wird. Das gilt für Vervielfältigungsstücke, die im Handel erworben wurden.
Bei der Erhaltung der Film-Originale ist man übrigens dabei, sich von der digitalen Speicherung zu verabschieden (siehe "The Digital Dilemma", eine Untersuchung der Academy of Motion Pictures, kostenlos hier herunterladbar: http://www.oscars.org/council/digital_dilemma/index.html - als Lösung wird ein Ausbelichten auf Film, auch für digitale Filme gesehen, d.h. man will sich von File-Formaten und Migrationen völlig unabhängig machen und ein analoges Format auf Dauer sichern).
Was unseren Bestand von ca. 50.000 Filmen (davon ca. 50% DVD) betrifft, haben wir noch kein Bestandserhaltungskonzept. Wir betreiben lediglich Bestandsschutz in dem uns z.Zt. möglichen Rahmen nach diesen Maßgaben http://www.clir.org/pubs/abstract/pub121abst.html
Viele Grüße Peter Delin Klaus Graf schrieb:
On Fri, 01 Aug 2008 17:34:53 +0200 delin@xxxxxx (Delin, Peter) wrote:Einen qualitätvollen, differenzierten Bestandsaufbau, der auch langfristig bestehen kann, ist mit Online-Medien alleinjedenfalls nicht machbar.Gestatten Sie eine Nachfrage. Handelsuebliche DVDs sind nicht alterungsbestaendig. Daher stellt sich fuer (wissenschaftliche) Bibliotheken, die sich in gewissem Sinn als Archivbibliotheken begreifen, die Frage, wie eine laengerfristige Dokumentation des Filmschaffens via Kauf-DVDs juristisch und praktisch moeglich ist.Klaus Graf