Mathias Schindler schrieb:
Hab ich da etwas verpaßt?Meines Wissens gibt es so etwas noch nicht, meine Kollegen mögen mich korrigieren.
Und ich frage mich, warum es das noch nicht gibt? Wir brauchen doch keine Datenkrake wie Google für sowas. Ich denke von der Tendez her durchaus an die Rede von Ingo Schulze zum Kultursponsoring: <http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2007/12/23/dlf_20071223_1706_774e8879.mp3>
Der übliche Weg in unserem Urheberrecht wäre doch, den Verlagen in zumutbarer Weise (also mit einer angemessen langen Frist) die Ablieferung digitaler Pflichtexemplare zu übertragen. Die Daten liegen doch ohnehin in den Verlagen schon lange digital vor, gerade bei den großen Verlagen, die den größten Teil der Produktion abliefern.
Wenn man den Rest -- insbesondere die historischen Altbestände, die nicht mehr aufgelegt werden -- einscannen müßte, bliebe den Bibliotheken noch genug zu tun. Aber auch hier müßte man einmal darüber nachdenken, ob man das den Verlagen bzw. den heutigen Rechteinhabern nicht auch auferlegen könnte, wenn sie weiterhin die Rechte an den Werken innehalten. Zurück für alle Auflagen eines Werks. Bei den Taschenbuchausgaben von Arno Schmidt im Fischer Taschenbuchverlag kämen da also ein paar Auflagen zusammen, die Fischer noch abliefern müßte.
Man würde diese Daten dann auf einen zentralen Server legen, auf den man von den Bibliotheken aus zugreifen kann.
Jürgen Fenn.