Mathias Schindler schrieb:
Es stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber analog zum körperlichen Pflichtexemplar auch ein digitales Pflichtexemplar einführen sollte, um die Bibliotheken insoweit zumindest für die Zukunft zu entlasten.Zum Verständnis, meinst du das Pflichtexemplar bei digitalen Werken oder meinst du die (zusätzliche?) digitale Ablieferung analoger Werke?
Letzteres. Zusätzlich. Hab ich da etwas verpaßt? Jürgen Fenn.