http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
Siehe dort den Titel des Aufsatzes von Maaßen.
Fuer das wissenschaftliche Großzitat ist das Bildzitat
voellig unstrittig. In der Rechtsprechung seit langem
anerkannt ist das große Kleinzitat, und ich darf einfach
aus dem umfangreichsten Urheberrechtskommentar von
Schricker (3. Aufl.) § 51 Rz 45 zitieren: "Insbesondere
gebietet die Natur der Sache bei BILDZITAT [...] idR, dass
das ganze Bild zum Gegenstand des Zitats gemacht werden
muss".
Bildzitate in wissenschaftlichen Werken sind absolut
ueblich und auch von der VG Bild-Kunst anerkannt.