Liebe Liste,
bei Literaturrecherchen bin ich auf eine Publikation zur
Nachkriegsfotografie gestoßen, in der mehrere (10)
Fotografien veröffentlicht werden, die aus dem Bestand
unseres Museums stammen. Normalerweise bitten die Autoren
bzw. die Verlage um Abdruckgenehmigungen, dies ist hier
aber nicht passiert. Die fraglichen Fotos stammen
wahrscheinlich aus einer älteren Veröffentlichung
(=Werkverzeichnis des Künstlers). Der Verlag argumentiert
nun, es handele sich um "Bildzitate", die
urheberrechtlich nicht geschützt seien. Diesen Begriff
finde ich zwar sehr kreativ, doch er ist mir in der
Literatur zu Bildrechten bisher noch nicht begegnet.
Die Kopien der fraglichen Seiten zeigen nun, dass die
Fotografien die kompletten Lichtbildwerke, nicht etwa
Ausschnitte daraus, zeigen. Der Künstler ist auch noch
keine 50 Jahre tot (er starb erst 1989), die Bildrechte
liegen eindeutig beim Rheinischen Landesmuseum Bonn.
Ich bin keine Spezialistin für Bildrechtsfragen, daher
meine Frage: darf ein Verlag Fotografien publizieren,
ohne sich um die Urheberrechte des Besitzers zu kümmern,
wenn er die Vorlage einfach aus einem älteren
Ausstellungs- bzw. Werkkatalog nimmt?! Existiert etwas
wie ein "Bildzitat" überhaupt, wie es mir der
Verlagsjurist nahelegte?
Oder scheut der Verlag nur den Aufwand, Bildrechte zu
klären (und ggf. zu bezahlen?)?