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[InetBib] Urheberrecht, insbes. Bildrecht?
Liebe Liste,
bei Literaturrecherchen bin ich auf eine Publikation zur Nachkriegsfotografie
gestoßen, in der mehrere (10) Fotografien veröffentlicht werden, die aus dem
Bestand unseres Museums stammen. Normalerweise bitten die Autoren bzw. die
Verlage um Abdruckgenehmigungen, dies ist hier aber nicht passiert. Die
fraglichen Fotos stammen wahrscheinlich aus einer älteren Veröffentlichung
(=Werkverzeichnis des Künstlers). Der Verlag argumentiert nun, es handele sich
um "Bildzitate", die urheberrechtlich nicht geschützt seien. Diesen Begriff
finde ich zwar sehr kreativ, doch er ist mir in der Literatur zu Bildrechten
bisher noch nicht begegnet.
Die Kopien der fraglichen Seiten zeigen nun, dass die Fotografien die
kompletten Lichtbildwerke, nicht etwa Ausschnitte daraus, zeigen. Der Künstler
ist auch noch keine 50 Jahre tot (er starb erst 1989), die Bildrechte liegen
eindeutig beim Rheinischen Landesmuseum Bonn.
Ich bin keine Spezialistin für Bildrechtsfragen, daher meine Frage: darf ein
Verlag Fotografien publizieren, ohne sich um die Urheberrechte des Besitzers zu
kümmern, wenn er die Vorlage einfach aus einem älteren Ausstellungs- bzw.
Werkkatalog nimmt?! Existiert etwas wie ein "Bildzitat" überhaupt, wie es mir
der Verlagsjurist nahelegte?
Oder scheut der Verlag nur den Aufwand, Bildrechte zu klären (und ggf. zu
bezahlen?)?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Haendschke
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Susanne Haendschke M.A.
(wiss. Bibliothekarin)
Rheinisches Landesmuseum Bonn
- Bibliothek und Bildarchiv -
Bachstr. 5-9
53115 Bonn
Tel.: +49-228-2070-201
Fax : +49-228-2070-299
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.