Harald Müller schrieb:
Immer mal wieder ist zu hören (so angeblich auf der Mitgliederversammlung von Subito am 12.12.2007), der Gesetzgeber habe mit dem neuen § 53a UrhG dendigitalen Kopienversand VERBOTEN.
...dass dem nicht so ist, ist zB hier zu lesen: "Neben Bibliotheken sind auch die Wissenschaftsverlage Karger, Springer und Thieme Partner von FIZ AutoDoc und liefern elektronische Einzelartikel aus ihren Zeitschriften an die Kunden. Dieser Dienst ist von der Änderung des deutschen Urheberrechts ebenfalls nicht betroffen und wird nun noch erweitert.
" In: Pressemitteilung FIZ Karlsruhe. Info dazu am 20.01.08 in inetbib. MfG, Karl Dietz