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[InetBib] Kopienversand verboten?
- Date: Fri, 15 Feb 2008 09:59:25 +0100
- From: Harald Müller <hmueller@xxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Kopienversand verboten?
Liebe InetbiblerInnen!
Immer mal wieder ist zu hören (so angeblich auf der Mitgliederversammlung von
Subito am 12.12.2007), der Gesetzgeber habe mit dem neuen § 53a UrhG den
digitalen Kopienversand VERBOTEN.
Leider ist der Text des § 53a UrhG derart kompliziert formuliert wurden, daß er
weder für Nichtjuristen, noch für durchschnittliche Feld-Wald-Wiesen-Juristen
sofort verständlich ist.
In dieser Situation könnte es hilfreich sein, nach dem Willen des Gesetzgebers
zu forschen. In der vom Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) ausdrücklich
übernommenen Begründung des Regierungsentwurfs zur Urheberrechtsnovelle findet
sich folgende Passage:
"Danach benötigt eine moderne, technisch hoch entwickelte Industrienation wie
die Bundesrepublik Deutschland, die auf Wissenschaft und Forschung angewiesen
ist, ein gut ausgebautes. schnell funktionierendes und wirtschaftlich
arbeitendes Informationswesen. Wenn den Bibliotheken, insbesondere den großen
Zentralbibliotheken. die Versendung von Kopien untersagt würde, dürfte sich die
Anschaffung eines umfassenden Bestands wissenschaftlicher Literatur unter
allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr lohnen, da diesen Bestand
dann nur wenigen Personen am Ort benutzen können und die Versendung von
Fotokopien erst nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist möglich wäre
(BGHZ 141, 13 (24); Bundestagsdrucksache 10/837, S. 20). Diese grundlegenden
Erwägungen des Gesetzgebers der Urheberrechtsnovelle des Jahres 1985 gelten auch
heute fort. Über sie bestand in der vom Bundesministerium der Justiz
eingerichteten Arbeitsgruppe "Schranken" Einvernehmen. Auf diesem Konsens
aufbauend wird eine Regelung vorgeschlagen, die das für den Post- und Faxversand
ausgewogene Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Urheber und der
Allgemeinheit nachzeichnet und vorsichtig in das digitale Umfeld überträgt."
Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
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