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Re: [InetBib] VDM-Verlag / Pflichtexemplarrecht
- Date: Wed, 30 Jan 2008 14:12:29 +0100
- From: "Frank Muczak" <frank.muczak@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] VDM-Verlag / Pflichtexemplarrecht
Sehr geehrter Herr Pannier,
ich teile mit Ihnen die Begeisterung für Quellenlektüre, des Originals, nur
frage ich mich, was Sie mit dem Zitat aus dem Saarländischen Pressegesetz im
Hinblick auf meinen Beitrag aussagen wollen? Ich habe doch keinesfalls in
Abrede gestellt, dass eine solche Pflichtlektürestelle auch das Recht haben
sollte, den Bezug unerwünschter Exemplare abzulehnen (um z.B. damit auch die
Entschädigungspflicht zu umgehen). Ganz im Gegenteil: Die Archivierung von
Schund liegt sicher nicht im öffentlichen Interesse. Sollte ich so
missverstanden worden sein, dass ich hier das Recht des Verlages auf
zwangsweise Abnahme seiner Werke durch eine öffentliche Bibliothek fordere? Ich
hoffe nicht. Der Fall bei Herrn Kees bezog sich doch, und da wiederhole ich
mich, auf die aktive Aufforderung seitens der Bibliothek an den Verlag, diese
Pflichtexemplare zu liefern - allerdings wohl verbunden mit der Erwartung,
entschädigungslos davonzukommen. Nur das war mein Einwand. Das saarländische
Gesetz halte
ich in diesem Punkt für vorbildlich, eine Entschädigung für Verlage
vorzusehen, die in anderen Bundesländern gezwungen wären, auf eigene Kosten
eine Aufgabe zu erfüllen, die in den meisten Fällen wohl nicht in ihrem
Interesse liegt. Ich danke Ihnen für die Beispiele, die Sie zitiert haben, die
meine Auffassung stützen (Kleinstverlag mit wertvollen Reprints).
Wir sollten in der Diskussion auch die Kirche im Dorf lassen: der Verkauf eines
einzelnen Exemplares hat noch keinen Verlag reich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Muczak
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