[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] VDM-Verlag / Pflichtexemplarrecht



Sehr geehrter Herr Pannier,

ich teile mit Ihnen die Begeisterung für Quellenlektüre, des Originals, nur 
frage ich mich, was Sie mit dem Zitat aus dem Saarländischen Pressegesetz im 
Hinblick auf meinen Beitrag aussagen wollen? Ich habe doch keinesfalls in 
Abrede gestellt, dass eine solche Pflichtlektürestelle auch das Recht haben 
sollte, den Bezug unerwünschter Exemplare abzulehnen (um z.B. damit auch die 
Entschädigungspflicht zu umgehen). Ganz im Gegenteil: Die Archivierung von 
Schund liegt sicher nicht im öffentlichen Interesse. Sollte ich so 
missverstanden worden sein, dass ich hier das Recht des Verlages auf 
zwangsweise Abnahme seiner Werke durch eine öffentliche Bibliothek fordere? Ich 
hoffe nicht. Der Fall bei Herrn Kees bezog sich doch, und da wiederhole ich 
mich, auf die aktive Aufforderung seitens der Bibliothek an den Verlag, diese 
Pflichtexemplare zu liefern - allerdings wohl verbunden mit der Erwartung, 
entschädigungslos davonzukommen. Nur das war mein Einwand. Das saarländische 
Gesetz halte 
 ich in diesem Punkt für vorbildlich, eine Entschädigung für Verlage 
vorzusehen, die in anderen Bundesländern gezwungen wären, auf eigene Kosten 
eine Aufgabe zu erfüllen, die in den meisten Fällen wohl nicht in ihrem 
Interesse liegt. Ich danke Ihnen für die Beispiele, die Sie zitiert haben, die 
meine Auffassung stützen (Kleinstverlag mit wertvollen Reprints).
Wir sollten in der Diskussion auch die Kirche im Dorf lassen: der Verkauf eines 
einzelnen Exemplares hat noch keinen Verlag reich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Muczak

-- 
Ist Ihr Browser Vista-kompatibel? Jetzt die neuesten 
Browser-Versionen downloaden: http://www.gmx.net/de/go/browser



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.