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Re: [InetBib] Autorenaquise des VDM-Verlags



Sehr geehrter Herr Eberhardt,

Ihre Argumentation mag für das Jahr 1913 durchaus berechtigt sein, in den 
letzten 100 Jahren haben sich jedoch einige Dinge wesentlich geändert. Als 
jemand, der zuerst auf Verlegerseite gearbeitet hat, dann aber sozusagen die 
Seiten gewechselt hat und daher beide Medaillen kennt, kann ich nur sagen: das 
Pflichtexemplar ist aus Verlegersicht eine überaus lästige Angelegenheit, deren 
Sinn sich mir bisher nur aus der Überlegung erschlossen hat, es gebe wohl eine 
Art staatlicher "Kontrollzwang", sozusagen ein Residuum von Zensur, der man die 
Möglichkeit genommen hat, aktiv eingreifen zu können, ein Streben nach 
Aufsicht, und vielleicht auch ein Wille zur Archivierung. Ich betone: kein mir 
bekannter Verlag schickt gerne und freiwillig ein solches Pflichtexemplar an 
die zuständige Stelle in seinem Bundesland. Sie haben auch eine wesentliche 
Aussage aus dem Posting des Herrn Hees unterschlagen: Er hat sich ja selbst an 
den Verlag gewandt mit der Bitte um Übersendung dieser Exemplare
  - ich frage mich, wie Sie daraus konstruieren wollen, dass der Verlag das 
eigentliche Interesse an einer solchen Pflichtüberstellung hat. Verzeihen Sie 
bitte, das ist hanebüchen! Vermutlich ist ein Entschädigungsanspruch überhaupt 
erst aus dieser Überlegung in das saarländische Gesetz mit eingeflossen, weil 
der Gesetzgeber gerade dieses mangelnde Interesse der Verleger im Blick gehabt 
haben mag.
Dass es tatsächlich Verlage gibt, die ihre Produktion lieber verschenken als 
verkaufen, ist ja eine höchst ehrenhafte Sache - das nicht zu tun ist in meinen 
Augen jedoch sehr verständlich. Von den gut 700 wissenschaftlichen Verlagen in 
Deutschland erwirtschaften 20 Prozent circa 80 Prozent des Umsatzes. Ein 
kleiner Verlag würde da völlig untergehen, erst recht an einer Bibliothek, an 
der die sämtlichen Pflichtexemplare (also die kompletten anderen 99,9 Prozent) 
ausgestellt sind. 

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Muczak
-- 
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