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AW: [InetBib] Google und die BSB München -Einsicht in das Vertragswerk
- Date: Wed, 14 Nov 2007 07:40:11 +0100
- From: "Lipelt-Kalus Astrid" <astrid.lipelt@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: AW: [InetBib] Google und die BSB München -Einsicht in das Vertragswerk
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 17:22
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Google und die BSB München -Einsicht in das Vertragswerk
On Wed, 24 Oct 2007 14:42:19 +0200
"Mathias Schindler" <mathias.schindler@xxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,
vor einigen Monaten haben Google und die BSB München eine
Digitalisierungspartnerschaft im Rahmen des Google Library Projects
verkündet
(http://www.bsb-muenchen.de/Archiv_Einzeldarstellung.395+M5e2d5c70b43.0.html).
Interessant ist das vor allem deshalb, weil die BSB die erste
deutschsprachige Uni war und dies in einem Land, in dem der
Börsenverein des Buchhandels über einen Proxy zuerst - juristisch
wenig erfolgreich - versucht hatte, dieses Projekt zu unterbinden.
Ich bin auf der Suche nach einem Weg, Einsicht in das Vertragswerk
zwischen BSB und Google zu nehmen, etwa so, wie dies auch bei anderen
Kooperationen möglich ist
(http://www.lib.umich.edu/mdp/umgooglecooperativeagreement.html).
Auf meine Email-Anfrage an Peter Schnitzlein von der BSB kam heute
eine Antwort, man könnte diese Einsicht wegen vereinbarter
Vertraulichkeit zwischen den beiden Kooperationspartnern nicht
gewähren - für weitere Fragen stehe man aber zur Verfügung.
Ich bin über diese Antwort jetzt nicht völlig überrascht, wenngleich
ein wenig enttäuscht und halte sie für inakzeptabel.
Das ist ja nun nichts neues, sondern mit dem Ministerium abgestimmt. Ich habe
den ermessensfehlerhaften Bescheid im Maerz publiziert:
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/
Ermessensfehlerhaft deshalb, weil die Existenz anderer Vertraege von Google mit
den Bibliotheken im Netz uebergangen wurde und der presserechtliche
Auskunftsanspruch grundsaetzlich bei Public-private-Partnerships durch eine
solche Position ausgehebelt wird.
Ich sehe drei Moeglichkeiten, eine Aenderung der bayerischen Haltung
herbeizufuehren:
* eine Landtagspetition (formlos, fristlos, zwecklos)
* politischer Druck (z.B. parlamentarische Anfrage)
* Verwaltungsgerichtsprozess (in erster Instanz ohne Anwaltszwang, recht
kostenguenstig).
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.