On Fri, 20 Jul 2007 15:48:24 +0200 Benjamin Blinten <blinten@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Wir haben aus dem Vorfall gelernt, dass wir unser Hausrecht durchaus selbstbewusst wahrnehmen sollten. Durch ein bestimmtes, selbstbewusstes Auftreten kann man schon eine Menge erreichen, vor allem sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man das Recht hat, sich den Inhalt von Taschen zeigen zu lassen
Hat man das? Ich verweise auf meine Ausfuehrungen vor fuenf Jahren dazu: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09896.html Klaus Graf