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AW: [InetBib] Bücherdiebstähle im Lesesaal
- Date: Thu, 12 Jul 2007 18:53:10 +0200
- From: "Rohde Bernd" <Bernd.Rohde@xxxxxxxxxxx>
- Subject: AW: [InetBib] Bücherdiebstähle im Lesesaal
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Greifen Sie in Ihrer Bibliothek zu? Selbst ist der Mann, selbst die Frau?
Keinesfalls!
Aus drei Bibliotheken hörte ich, dass bei ertappten (männlichen) Dieben
Leibesvisitationen durch empörte Bibliothekarinnen vorgenommen wurden...
Wußten Sie, dass Sie keine Leibesvisitation durchführen dürfen
(und dass dies auch brandgefährlich sein kann)?
Nachdem ich im Zivildienst lernen musste, einen Menschen zu packen und in die
"Gummizelle" zu befördern (auf der Station hiess der Raum "Time-Out"), sehe ich
keine praktischen Probleme darin, zuzugreifen. ;-)
Allerdings ist mir auch bekannt, dass diese Massnahme nur deshalb rechtlich
legitim war, weil es eine entsprechende richterliche Erlaubnis für die
Durchführung im therapeutischen Bedarfsfall gab. Obwohl schon alleine der
Gruppenbereich nur von den Mitarbeitern mit einem Schlüssel zu betreten oder
verlassen war, handelte es sich hier, auch wenn therapeutisch erforderlich,
juristisch um einen drastischen Fall von Freiheitsberaubung, der genehmigt
werden musste.
Da ich kein Jurist bin, weiss ich nicht, wo die Grenze zwischen erlaubtem
Festhalten und Freiheitsberaubung liegt. Es dürfte aber u.U. ein recht schmaler
Grat sein. Einsperren (Kellermagazin? Putzkammer?) würde also auch wohl für ein
Nur-Bis-Die-Polizei-Kommt nicht drinliegen.
Nur: Welche Lösung ist tatsächlich angebracht, wenn ein Bücherdieb in flagranti
ertappt wird? Welche Lösung haben die Kollegen/innen in Berlin angewandt und
gab es Probleme bei der von ihnen angewandten Lösung? Das geht aus der
Nachricht nicht hervor und wäre noch interessant zu erfahren.
Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
--
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
(dienstl.: Tel.: (+41) (0)31 631 93 13, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxx)
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