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[InetBib] Antwort der DBV-Vorsitzenden auf Offenen Brief: Gemeinsame Stellungnahme



Hier zu Ihrer Information das Antwortschreiben der DBV-Vorsitzenden
Mit besten Grüßen,
Barbara Schleihagen

P.S. Die "2005" in der URL aller Dokumente auf der DBV Website hat in
der Tat nichts zu bedeuten, außer dass das Layout in 2005 komplett
überarbeitet wurde. In den nächsten Wochen werden wir dies ändern
lassen.

Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Geschäftsführerin
Strasse des 17. Juni 114
10623 Berlin
Tel: 030/39 00 14 80
Fax: 030/39 00 14 84
www.bibliotheksverband.de
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An                                                              
Herrn Dr. Griebel,
Herrn Dugall,
Herrn Korwitz,
Herrn Dr. Lossau
Herrn Dr. Schnelling und
Herrn Rosemann
        
19.02.2007

Gemeinsame Stellungnahme des DBV und des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts
Antwort der DBV-Vorsitzenden auf Ihren Offenen Brief vom 16. 02.2007

Sehr geehrte Herren, 

der DBV-Vorstand bedauert außerordentlich, dass Sie als namhafte
Vertreter des Subito e.V. Ihre Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme
des DBV und des Börsenvereins zu den §§ 52b und 53a Reg.E. zum Anlass
nehmen, Ihr Vertrauen in Ihren Verband in Frage zu stellen. Es ist mir
deshalb ein großes Bedürfnis, mich Ihrer Kritik zu stellen. Der DBV ist
berufen die Interessen seiner Mitglieder mit Blick auf die Entwicklung
des gesamten Bibliothekswesens in Deutschland und auch im
internationalen Kontext zu vertreten. Bei seiner Interessenvertretung
ist er an die allgemeinen Gesetze, seine Satzung und im konkreten Fall
auch an die vorhandenen EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie die
EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft darstellt, gebunden. 

Lassen Sie mich bitte vorbemerken, dass Ihre Kritik an der Stellungnahme
sehr pauschal ist, und Sie keine Alternativen, die sich mit dem EU-Recht
als vereinbar zeigen, aufzeigen. So sehr wir auch Ihre Auffassung
teilen, dass bereits der Gesetzentwurf nur in unzureichender Weise
geeignet ist,  einer modernen Informationsversorgung für Bildung und
Wissenschaft Rechnung zu tragen, sind bei der Durchsetzung unserer
Interessen gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die
gegenwärtige Rechtslage ist dadurch geprägt, dass gemäß Art. 6 Abs. 4,
insb. letzter Abschnitt der Richtlinie, ein Eingriff durch Schranken in
den Online-Markt den Mitgliedsstaaten nicht gestattet ist. Demnach hat
das BMJ in § 53a, letzter Halbsatz, Reg.E. den elektronischen
Kopienversand ersatzlos untersagt, wenn auf dem freien Markt
pay-per-view angeboten werden. Mit dieser Maßgabe, dies steht unstrittig
fest, wäre der elektronische Kopienversand, wie ihn die Bibliotheken im
Subito e.V. überwiegend leisten, nur noch durch Verhandlung von Lizenzen
mit den entsprechenden Verlagen zu Marktpreisen aufrechtzuerhalten. Mit
Sicherheit hätten die marktführenden Verlage einer Erweiterung des
Lizenzvertrages Subito Ausland auch für das Inland angeboten. Zu  diesem
ist  jedoch kritisch anzumerken, dass hier der Verlag den Marktpreis,
d.h. die Lizenzgebühr exklusiv bestimmen kann. Wir waren uns alle im
Klaren darüber, dass dieser Vertrag präjudizierende Wirkung haben wird.
Wir alle haben aber auch gehofft, dass wir eine politische Mehrheit
mobilisieren werden, die im deutschen Urheberrecht dem Vorrang des
Vertrages zu freien Marktbedingungen Einhalt gebietet. Nach Aufforderung
des BMBF an den DBV zur Verhandlung von Kompromissen, die zugleich die
berechtigten Interessen der Wissenschaftsverlage Rechnung tragen sollen,
wurden uns die Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen, erneut
aufgezeigt.  

In den Verhandlungen zur gemeinsamen Stellungnahme musste es also
vorrangig darum gehen, das gesetzliche Verbot einer elektronischen
Lieferung von Dokumenten per Mail durch Bibliotheken abzuändern, wenn
ein Verlag elektronische Angebote auf dem Markt offeriert, und dabei
auch die Beweislast zugunsten von Bibliotheken umzukehren. Dies ist nun
Bestandteil der Stellungnahme. Subito Bibliotheken können nach der
Stellungnahme aus gedruckten Zeitungen und Zeitschriften per Post, Fax
und auch als grafische Datei (PDF/Faksimile) Dokumente liefern. Soweit
der Verlag ein elektronisches Angebot vorhält, tritt anstelle des
geplanten gesetzlichen Verbots, nunmehr eine Zwangslizenz, d.h. das
Recht der Bibliothek, recherchierbare elektronische Volltexte zu
liefern, und der Verlag ist verpflichtet, dies zu angemessenen
Bedingungen zu lizenzieren. Zu den angemessenen Bedingungen gehört eine
angemessene Lizenzgebühr, die sich zwischen einer
verwertungsgesellschaftlichen Vergütung und dem Marktpreis bewegt, also
niedriger als der Marktpreis ist. Die Stellungnahme bildet also
letztendlich nichts anderes ab, als der bereits von Subito e.V.
vereinbarte Rahmenvertrag Ausland beinhaltet, wobei die Konditionen
günstiger ausfallen. Hinzu ist sogar getreten, dass die Beweislast
umgekehrt werden konnte, d.h. nicht die Bibliothek den Nachweis
erbringen muss, dass ein elektronisches Verlagsangebot nicht vorliegt,
sondern die Verlage diesen Nachweis in einer zentralen Datenbank führen
müssen. Gegenwärtig wird vom BMJ noch geprüft, ob eine Zwangslizenz
tatsächlich günstig für die Bibliotheksseite ist, oder lediglich das
Festschreiben von angemessenen Bedingungen für einen Lizenzvertrag.

Ihre vehemente Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, auch deshalb
nicht, weil ein Vertreter des Subito e.V. Vorstandes in die
Verhandlungen mit dem Börsenverein involviert war und so auch die
Gelegenheit bestand, Ihre Vorstellungen in die Stellungnahme einfließen
lassen zu können. Sie waren damit jederzeit über den Fortgang der
Verhandlungen informiert und ich hätte es sehr begrüßt, wenn Sie das
Gespräch mit dem DBV-Vorstand gesucht hätten. Insbesondere nehme ich mit
großer Überraschung zur Kenntnis, welche negativen Erfahrungen Subito
e.V. mittlerweile hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen mit Verlagen
machen musste. Diese wichtige Information war den DBV-Vertretern nicht
bekannt.

Dessen ungeachtet bin ich gesprächsbereit und würde mich freuen, wenn
wir gemeinsam in einem Gespräch Ihre konkreten Vorstellungen erörtern
könnten. 

Mit freundlichen Grüßen,
 
Prof. Dr. Claudia Lux
Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV) e.V.


 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Lindsey
Fairhurst
Gesendet: Freitag, 16. Februar 2007 16:17
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] (Inetbib) Offener Brief: Gemeinsame Stellungnahme d.
dbvu. d. B?rsenvereins

*Liebe Liste,
im Auftrag sende ich Ihnen diese Mail z.K.
Mit freundlichen Gruessen
lindsey fairhurst
*

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Offener Brief der BSB München, der UB Frankfurt, der ZBMed Köln, der 
NSUB Göttingen, der ULB Halle sowie der TIB Hannover
an die Vorsitzende des DBV, Frau Dr. Lux




An die
Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes
Frau Dr. Claudia Lux
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Blücherplatz 1
10961 Berlin

Gemeinsame Stellungnahme des dbv und des Börsenvereins des Deutschen 
Buchhandels zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts:


Sehr geehrte Frau Lux,
Die Unterzeichner dieses offenen Briefes haben mit Bestürzung zur 
Kenntnis nehmen müssen, dass sich ?unser? Verband mit dem Börsenverein 
auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt hat, welches den 
Interessen von Wissenschaft, Forschung und ihren Dienstleistern, den 
wissenschaftlichen Bibliotheken großen Schaden zufügt. In diesem Papier 
bekennt sich der dbv im Ergebnis dazu, alle Formen der bisher bewährten 
und hochgeschätzten Dokumentlieferung den wirtschaftlichen Interessen 
einiger Verleger zu unterwerfen. Offensichtlich ist es so, dass dem 
Ziel, eine Politik des guten Miteinanders zwischen Verlegern und 
Bibliotheken zu demonstrieren, fundamentale Interessen der 
wissenschaftlichen Bibliotheken und ihrer Nutzer geopfert wurden. Gerade

die Bibliotheken stellen nun einmal in ihrem Handeln und ihren 
Dienstleistungen das einzig relevante Gegengewicht zu der kleinen, aber 
mächtigen Gruppe großer, profitorientierter Verlage dar, indem sie sich 
ausschließlich an den Interessen von Lehre und Forschung, von 
Wissenschaft und Bildung ausrichten.
Mit dem jetzt vorgelegten gemeinsamen Papier werden diese Positionen in 
unnötiger Weise aufgegeben. Gerade auch die in subito 
zusammengeschlossenen Lieferbibliotheken, die zudem allesamt Mitglied 
des dbv sind, haben inzwischen leidvoll erfahren können, was es 
bedeutet, sich mit Verlagen auf vertragliche Vereinbarungen einzulassen.

Jede getroffene Übereinkunft wird sofort wieder in Frage gestellt, 
permanent werden neue Forderungen nachgeschoben und anstelle eines 
?fairen Miteinanders? steht im Vordergrund die Instrumentalisierung der 
Bibliotheken für ausschließlich kommerzielle Interessen der Verlagswelt.

Es kommt hinzu, dass die Umsetzung der erzielten Übereinkünfte für die 
Länder als Träger der allermeisten Hochschul-bibliotheken erhebliche 
Mehrkosten bringen würde.

Wir möchten auch nicht verhehlen, dass sich die großen Forschungs- und 
Forschungsförder-institutionen unseres Landes über das Schreiben des dbv

erschrocken, ja teilweise entsetzt gezeigt haben und in eigenständigen 
Reaktionen ihr Unverständnis über die Haltung unseres Verbandes 
kommunizieren werden.
Wir, die Unterzeichner, erwarten von Ihnen zumindest, dass sie gegenüber

dem Adressaten der gemeinsam mit dem Börsenverein erarbeiteten 
Stellungnahme kurzfristig kundtun, dass die Positionen des dbv von einem

nicht unwesentlichen Teil seiner Mitglieder in dieser Form keinesfalls 
mitgetragen werden.
Wir würden es im Interesse aller Bibliotheken sehr bedauern, wenn wir 
uns veranlasst sehen müssten, hinsichtlich unseres weiteren Verbleibens 
im dbv Konsequenzen zu ziehen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gez.
Dr. Rolf Griebel, Bayerische Staatsbibliothek München
Berndt Dugall, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main
Ulrich Korwitz, Deutsche Zentralbibliothek der Medizin, Köln
Dr. Norbert Lossau, Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Dr. Heiner Schnelling, Universitäts- und Landesbibliothek Halle
Uwe Rosemann, Technische Informationsbibliothek Hannover

-- 
Lindsey Fairhurst
Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg 
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