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[InetBib] Anhoerung im Rechtsausschuss 20.11.06



Schon mal zur Vorabinformation

R.Kuhlen

Pressemitteilung 18/06
vom 20. November 2006


Die kritischen und konstruktiven Argumente liegen alle auf dem Tisch - aber der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags scheint skeptisch gegenüber freizügigeren Regelungen für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht zu bleiben und verschanzt sich hinter den Vorgaben der EU

Als rhetorisch nahm Prof. Hilty vom Max-Planck-Institut u.a. für Geistiges Eigentum die Frage von MdB Jörg Tauss auf, ob denn die jetzige Vorlage der Bundesregierung bildungs- und wissenschaftsfreundlich sei. "Sicherlich nicht ..." - nachdem schon vorher Prof. Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", an die Abgeordneten appelliert hatte, der Bundesregierung zu helfen - zu helfen, ihr im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel zu erreichen, nämlich ein "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen. Um den Versuch, im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kopienversand vernünftige Schranken zu formulieren, also im öffentlichen Interesse erforderliche Einschränkungen der an sich exklusiven Rechte der Urheber bzw. Verwerter an den öffentlich gemachten Werken, ging es bei Teil III der Anhörung im Rechtsausschuss am 20. November in Berlin.

Hilty sah den Auftrag nicht als zufriedenstellend gelöst, dem öffentlichen Interesse an einer produktiven Wissenschaft und einem leistungsfähigen Bildungssystem auch im Urheberrecht Geltung zu verschaffen. Natürlich bestehe ein Anspruch auf die Sicherung dessen, was geistiges Eigentum genannt wird, aber der Gesetzgeber müsse dem stärker Rechnung tragen, dass Bildung und Wissenschaft in weitaus höherem Maße dem öffentlichen Interesse entsprechen als dies die private Informationswirtschaft tue und tun könne. Märkte im Bereich Bildung und Wissenschaft sind keine klassischen Märkte, in dem durch Konkurrenz und Wettbewerb attraktive Angebote entstehen und eine angemessene Preispolitik betrieben würde. Das Produkt "Information" ist eben nicht austauschbar. Wenn ein Wissenschaftler einen bestimmten Artikel benötigt, dann braucht er diesen und kann nicht auf ein anderes Angebot zurückgreifen, wenn er den benötigten Artikel nicht bekommen oder nicht bezahlen kann. Wissenschaftliche Märkte tendieren daher zu Monopolmärkten mit fast beliebig festgelegten hohen Preisen vor allem für die Zeitschriftenprodukte. Dass dies nicht im öffentlichen Interesse liegen kann, zeigt die dramatische Preisentwicklung, die die Bibliotheken außer Stande setzt, ihre Kunden noch ausreichend mit der benötigten Fachliteratur zu versorgen.

Ob das letztlich nur ein fiskalisches Problem sei, wurde mehrfach gefragt - nein, auch hier Hilty, auf Monopolmärkten nutze es nichts, wenn mehr Geld bereitgestellt würde, der Monopolist hole dann ab, was abzuholen ist. Im übrigen, so erneut Hilty, würden durch die Rechtezuweisung an die kommerzielle Verwertung kaum die deutschen Verlage geschützt - ihr Anteil am Wissenschaftsmarkt betrüge gerade mal 5% (wogegen Dr. Sprang vom Börsenverein heftig protestierte) -, vielmehr würde dadurch nur die derzeitige 30%-ige Rendite der global operierenden internationalen Verlage gesichert. Frau Prof. Beger vom Deutschen Bibliotheksverband wies auf die außerordentliche ökonomische Bedeutung der Bibliotheken besonders für die Verlage hin - Bibliotheken geben jährlich etwa € 450 Millionen für Kauf und Lizenz der Informationsobjekte aus. Aus Sicht von Bildung und Wissenschaft ist es allerdings schwierig, dass sich die Bibliotheksverbände offensichtlich mit dem Börsenverein auf einen Deal bezüglich § 52b einigen wollen und die Dokumentlieferung letztlich über einen Lizenzvertrag regeln wollen. Prof. Kuhlen kritisierte diesen sich abzeichnenden Deal und wies auf die unsinnigen, Außenstehenden kaum begreiflich zu machenden Regelungen vor allem in § 52b hin:

Der Gesetzgeber will eine sogenannte On-the-spot-Regelung vorsehen, d.h. elektronische Bestände der Bibliotheken sollen nur an den in den Bibliotheken speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen eingesehen werden können. Die hohen Investitionen in lokale Netzwerke in den Hochschulen und die elektronische Ausstattung am Arbeitsplatz dürfen für die informationelle Absicherung der Arbeit nicht genutzt werden. Nicht die Information solle zu den Nutzern kommen, vielmehr werden die Nutzer gezwungen, zur Information zu gehen und zwar zu den Nutzungszeiten der Bibliotheken. Nicht einzusehen sei, warum die Bibliotheken auch nur die eigenen Bestände digital bereitstellen dürfen und nicht auch die mit öffentlichen Mitteln schon gekauften Bestände anderer Bibliotheken. In einer kleinen Hochrechnung machte Prof. Kuhlen zudem deutlich, dass die Beschränkung des Kopienversands auf Post, Fax oder grafische Dateien wegen der damit verbundenen Medienbrüche - URLs in den Texten muss man abschreiben, kann sie nicht kopieren oder gar direkt anklicken, Zitate können nicht übernommen werden - gut €50 Millionen kosten werde - nur wenn man davon ausgeht, dass jede/r der ca. 250.000 Wissenschaftler/innen in Deutschland nur einmal in der Woche mit solchen unbrauchbaren Dateien konfrontiert wird und dass dies nur 5 Minuten zusätzlichen Aufwand kostet. Prof. Kuhlen legte für das Urheberrechtsbündnis einen entsprechenden Alternativvorschlag für den § 52b vor.

An dieser Kritik an den verschiedenen Einschränkungen der Schranken entspann sich eine Diskussion, inwieweit der Bundestag überhaupt noch frei sei, sich, wie bei der On-the-spot-Regelung empfohlen, von den Vorgaben der EU-Richtlinie von 2001 zu entfernen. Einige, wie Prof. Spindler und die Vertreter der Verlagswirtschaft, sahen dabei Probleme wegen möglicher Verletzungen des Dreistufentests und der EU-Vorgaben. Prof. Schack empfahl in einer Mischung aus Skepsis und Mut eine kreative Auslegung der EU-Vorgaben (z.B. um auch eine campusweite Nutzung von Informationsobjekten als noch virtuelle Bibliotheksnutzung zu retten). Prof.Kuhlen wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie ohnehin 2007 einer Evaluierung mit wahrscheinlichen Revisionskonsequenzen unterzogen würde. Es sei nicht sinnvoll, jetzt entgegen dem Interesse der deutschen Öffentlichkeit an offensichtlich unsinnigen EU-Vorgaben kleben zu bleiben.

Die Rechte der Urheber vor allem auch gegenüber den kaum im Interesse der Urheber/Autoren zahlungswilligen Verlagen wurden vehement von Prof. Pfennig von der für Bildobjekte zuständigen Verwertungsgesellschaft (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) vertreten. Wolfgang Schimmel mahnte beim Gesetzgeber an, dass dieser schon dafür sorgen müsse, dass bei den Schranken, die im Prinzip ja im Interessen von Bildung und Wissenschaft für sinnvoll gehalten werden, die entsprechende Entgelte tatsächlich und zeitnah eingenommen werden und an die Urheber ausgezahlt werden können. Einige Pluspunkte sammelte Andreas Baer, der die Bildungsmedien und damit auch die Schulbuchverlage mit ihrem reichen Mehrwertangeboten vertrat. Seinem Anliegen, diesen Anbietern mit hohen Investitionskosten ihre ohnehin knappen Märkte zu sichern, fand weitgehend Zustimmung - auch wenn ungeklärt bleibt, wie das mit den umfänglichen Investitionen der öffentlichen Hand in universitäre E-Learning-Projekte zusammengehen soll, die auf freizügige Nutzung der publizierten Materialien angewiesen sind.

Lange wurde auch diskutiert, inwieweit Open Access die Grundlage für neue, elektronischen Räumen angemessene Organisations- und sogar Geschäftsmodelle für elektronisches Publizieren bzw. Bereitstellen von mit öffentlichen Mitteln erzeugtes Wissen sein wird. Tatsächlich haben sich alle großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland auf Open Access verpflichtet und auch international setzt die Wissenschaft quasi als Selbsthilfe auf das Open-access-Prinzip, nach dem die Nutzung von mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissensobjekten frei ist und die Kosten die Urheber bzw. ihre sie tragenden Institutionen tragen sollen. Inwieweit dies in schon absehbare Zeit durchgängige Akzeptanz bei den Wissenschaftlern finden wird, wenn sie durch Gesetz oder durch Förderanreize (wie durch die DFG derzeit schon) quasi gezwungen werden, nicht mehr bevorzugt in den kommerziellen Journalen zu veröffentlichen, darüber bestand keine Einhelligkeit. Bedauert wurde allerdings, dass sich der Gesetzgeber (hier das BMJ) bislang geweigert hat, Open-Access-Regelungen, z.B. über Anpassungen des § 38 Urhebergesetz, aufzunehmen. Dies sei heute angesichts der internationalen Entwicklungen dringend erforderlich - verwiesen wurde z.B. auf den derzeit zur Diskussion stehenden Federal Research Public Act in den USA.

Ob die Anhörung die Mitglieder des Rechtsausschusses dazu bringen wird, noch einmal an die Schranken in Bereich Bildung, Wissenschaft und Kopienversand Hand anzulegen, bleibt abzuwarten. Bildung und Wissenschaft sind auf freizügigen Umgang mit Wissen und Information angewiesen. Gesellschaft und Wirtschaft sind auf leistungsfähige Bildungs- und Wissenschaftsbereiche angewiesen. Die Lage sollte also eigentlich klar sein.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 4.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de

Frühere Pressemitteilungen des Aktionsbündnis unter : http://www.urheberrechtsbuendnis.de/links.html.de

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