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[InetBib] Rechtliche Bedenken beim Streaming von Audio-Dateien im LAN einer Bibliothek?
- Date: Sun, 17 Sep 2006 16:07:27 +0200
- From: inetbib@xxxxxxx
- Subject: [InetBib] Rechtliche Bedenken beim Streaming von Audio-Dateien im LAN einer Bibliothek?
Die Nutzung von Audio-CDs in Bibliotheken erfolgt - zumindest in den
mir bekannten Bibliotheken - in der Form, daß ein Benutzer eine
gewünschte Audio-CD ausgehändigt bekommt und sich diese an einem
Arbeitsplatz mit CD-Player anhören kann.
Mich würde interessieren, ob rechtliche Vorschriften dagegen
sprächen, Audio-CDs aus dem Bestand der Bibliothek zu rippen, auf
einem zentralen Rechner der Bibliothek zu speichern und die Audio-
Dateien als Stream über das LAN an allen öffentlichen PCs der
Bibliothek zur Verfügung zu stellen? Das hätte natürlich den großen
Vorteil, daß alle Nutzer ohne jeglichen Verwaltungsvorgang sofortigen
Zugriff auf alle gespeicherten Stücke einer Bibliothek hätten.
So bietet die Software "iTunes" von Apple (http://www.apple.com/de/
itunes/overview/) ja die interessante Möglichkeit, Musikstücke für
ein Subnetz freizugeben, so daß man diese an allen Geräten in eben
diesem Subnetz hören kann, ohne sie jedoch dort abspeichern und als
Datei kopieren zu können. Die Rechner im Subnetz fungieren sozusagen
- vereinfacht ausgedrückt - lediglich als "Lautsprecher":
"Musikdateien können über Bonjour, die Apple-Bezeichnung für den
offenen Netzwerkstandard Zeroconf, freigegeben werden (sharing). Die
Musikdateien können daher ohne Konfiguration mit Benutzern, die sich
im selben Teilnetz befinden, angehört werden. [...]" (aus: Wikipedia,
http://de.wikipedia.org/wiki/Itunes#Sharing)
Die Frage ist, ob diese Technik urheberrechtlich unbenklich wäre,
Audio-Dateien nicht nur in privaten Wohnungen, sondern auch in
öffentlichen Bibliotheken auf diese Art anzubieten. Nach meiner
Interpretation von § 44a UrhG hätte ich diesbezüglich keine Bedenken.
Wie sehen das die Urheberrechtsspezialisten? Wird dieses Verfahren in
einer Bibliothek so evtl. gar schon praktiziert? Wenn ja, mit welchen
Erfahrungen?
"§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen:
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die
flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen
Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger
Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen
Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen
Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige
wirtschaftliche Bedeutung haben."
Noch eine Anmerkung: ein vergleichbares Verfahren bieten auch Ketten
wie "Saturn" und "Media-Markt" an, um CDs vor einem Kauf anhören zu
können. Dort liest man den Barcode der Hülle an einer Abhörstation
ein und kann sich dann die Musik der CD anhören - wobei hier die
Daten wohl auch von einem Server kommen dürften. Ich würde das
eigentlich entsprechend sehen.
Gruß
Thomas Argast
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.