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Re: [InetBib] Rechtliche Bedenken beim Streaming von Audio-Dateien im LAN einer Bibliothek?




Lieber Herr Argast,

ohne dies rechtsverbindlich kommentieren zu koennen, sehe ich das nicht so, wie
Sie es darstellen: Der von Ihnen angesprochene § 44 erscheint mir nicht in der
Weise belastbar und der Vergleich mit Saturm und Mediamarkt traegt auch nicht.

Audiowerke sind urheber- und verbreitungsrechtlich geschuetzt. Von der GEMA wird
dies sorgfaeltig beobachtet, selbst wenn es sich um das einmalige Abspielen von
Musikstuecken auf oeffentlichen Partyveranstaltungen handelt.

Im dem angesprochenen Szenario geht es um eine auf Dauer angelegte, oeffentliche
Bereitstellung von geschuetzten Werken fuer eine allgemeine Nutzergruppe. Einer
solchen Bereitstellung koennen Autoren und/oder Verwerter - nach entsprechender
Rueckfrage - zustimmen, muessen es aber nicht. 

Etwas anders ist der Sachverhalt eventuell im Fall einer Einzelnutzung zu sehen
- will sagen, wenn ein Nutzer gezielt nach einem Werk fragt, das ihm dann fuer
den befristeten Zeitraum einer Session ueber einen Desktop zur Verfuegung
steht, aber eben auch nicht laenger bzw. permanent.

Beste Gruesse

Andreas Degkwitz

Zitat von inetbib@xxxxxxx:

Die Nutzung von Audio-CDs in Bibliotheken erfolgt - zumindest in den  
mir bekannten Bibliotheken - in der Form, daß ein Benutzer eine  
gewünschte Audio-CD ausgehändigt bekommt und sich diese an einem  
Arbeitsplatz mit CD-Player anhören kann.

Mich würde interessieren, ob rechtliche Vorschriften dagegen  
sprächen, Audio-CDs aus dem Bestand der Bibliothek zu rippen, auf  
einem zentralen Rechner der Bibliothek zu speichern und die Audio- 
Dateien als Stream über das LAN an allen öffentlichen PCs der  
Bibliothek zur Verfügung zu stellen? Das hätte natürlich den großen  
Vorteil, daß alle Nutzer ohne jeglichen Verwaltungsvorgang sofortigen  
Zugriff auf alle gespeicherten Stücke einer Bibliothek hätten.

So bietet die Software "iTunes" von Apple (http://www.apple.com/de/ 
itunes/overview/) ja die interessante Möglichkeit, Musikstücke für  
ein Subnetz freizugeben, so daß man diese an allen Geräten in eben  
diesem Subnetz hören kann, ohne sie jedoch dort abspeichern und als  
Datei kopieren zu können. Die Rechner im Subnetz fungieren sozusagen  
- vereinfacht ausgedrückt - lediglich als "Lautsprecher":

"Musikdateien können über Bonjour, die Apple-Bezeichnung für den  
offenen Netzwerkstandard Zeroconf, freigegeben werden (sharing). Die  
Musikdateien können daher ohne Konfiguration mit Benutzern, die sich  
im selben Teilnetz befinden, angehört werden. [...]" (aus: Wikipedia,  
http://de.wikipedia.org/wiki/Itunes#Sharing)

Die Frage ist, ob diese Technik urheberrechtlich unbenklich wäre,  
Audio-Dateien nicht nur in privaten Wohnungen, sondern auch in  
öffentlichen Bibliotheken auf diese Art anzubieten. Nach meiner  
Interpretation von § 44a UrhG hätte ich diesbezüglich keine Bedenken.  
Wie sehen das die Urheberrechtsspezialisten? Wird dieses Verfahren in  
einer Bibliothek so evtl. gar schon praktiziert? Wenn ja, mit welchen  
Erfahrungen?

"§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen:
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die  
flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen  
Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger  
Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen  
Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen  
Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige  
wirtschaftliche Bedeutung haben."

Noch eine Anmerkung: ein vergleichbares Verfahren bieten auch Ketten  
wie "Saturn" und "Media-Markt" an, um CDs vor einem Kauf anhören zu  
können. Dort liest man den Barcode der Hülle an einer Abhörstation  
ein und kann sich dann die Musik der CD anhören - wobei hier die  
Daten wohl auch von einem Server kommen dürften. Ich würde das  
eigentlich entsprechend sehen.


Gruß

Thomas Argast








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