Liebe Frau von Löw,im Internetauftritt des Bundestags findet man auf http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html diesen Hinweis:
"Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige. "
Viele Grüße von der Ostsee Cornelia Lampoltshammer UB Greifswald / Infotheke Löw Luise von schrieb:
Lieber Herr Kaiser,Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell müssen sie in Deutschland leben?) Die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze spricht von "Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages" ... Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihre Initiative! Luise von Löw