[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken





Löw Luise von schrieb:

Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell müssen sie in

Deutschland leben?) Die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen

(öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze spricht von "Bürgerinnen und Bürgern sowie

den Abgeordneten des Deutschen Bundestages" ...



Liebe Frau von Löw,

ich zitiere hier einmal das Grundgesetz:

"Art 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Ein "Jedermann-Recht" darf von jedem Menschen ausgeübt werden. Ob die Volksvertreterinnen und -vertreter das dann auch zur Kenntnis nehmen, ist wieder einmal eine andere Sache.

Schöne Grüße für das Wochenende,
--
Stephan
Orti von Havranek
c/o

Bundeskartellamt



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.