[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
- Date: Fri, 25 Aug 2006 14:31:00 +0200
- From: "Orti von Havranek, Stephan" <stephan.orti@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
Löw Luise von schrieb:
Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell müssen sie in
Deutschland leben?) Die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen
Petitionen
(öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze spricht von
"Bürgerinnen und Bürgern sowie
den Abgeordneten des Deutschen Bundestages" ...
Liebe Frau von Löw,
ich zitiere hier einmal das Grundgesetz:
"Art 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und
an die Volksvertretung zu wenden."
Ein "Jedermann-Recht" darf von jedem Menschen ausgeübt werden. Ob die
Volksvertreterinnen und -vertreter das dann auch zur Kenntnis nehmen,
ist wieder einmal eine andere Sache.
Schöne Grüße für das Wochenende,
--
Stephan
Orti von Havranek
c/o
Bundeskartellamt
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.