[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Verwaiste Werke



On Thu, 23 Mar 2006 07:54:51 +0100
 Joachim Eberhardt <Joachim.Eberhardt@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:

Wenn ich recht sehe -- bitte korrigiere mich jemand,
falls nicht -- ist das OA-Angebot etwas, das
Digizeitschriften zum Beispiel von JStor unterscheidet.
Das heißt im Umkehrschluss, dass Digizeitschriften die
Kosten für die Digitalisierung nicht über die
Abonnementpreise trägt. Das ist doch etwas gutes!

JSTOR bietet eine Volltextsuche fuer registrierte Nutzer,
die MUSE-Suche kann auch von allen Internetnutzern genutzt
werden. JSTOR (in kleinem Paket) und MUSE kann nutzen, wer
bereit ist, jaehrlich die 15 Euro fuer eine Nutzerkarte der
KB Den Haag auszugeben.

Ich habe die OA-Sektion hier ausdruecklich begruesst.



Versucht wurde, die Lebensdaten der Verfasser der
Artikel
zu ermitteln (auf die Schnelle: mittels Google,
Zentrale
Nachlassdatenbank Bundesarchiv, LoC u.a.m.).

1900 Heft 1: Von den 5 Artikeln sind 3 gemeinfrei,
koennten
also OA sein (Todesdaten Rübsam 1927, Meister 1925,
Weyman
1931), zwei sind es in wenigen Jahren (Schnitzer 1939,
Koch
1940).


Sie schlagen also vor, dass man für jeden Artikel die
Rechteverwaltung einzeln vornimmt, und jemanden
beschäftigt, der die Rechteinhaber bzw. deren Todesdaten
zu ermitteln sucht. Es muss Ihnen doch klar sein, dass
damit das Angebot deutlich teurer werden würde für den
nicht OA-Bereich.

Nein, ich schlage erst einmal gar nichts vor. Es ging
darum, mittels einer Mini-Mini-Studie das Problem der
verwaisten Werke am Beispiel von DigiZeitschriften
anzureissen.




Nun macht sich DigiZeitschriften keinen Kopf wegen der
Urheberrechte, hat man doch den Boersenverein bzw. die
Verlage mit im Boot. Dass § 31 IV UrhG fuer Werke vor
1995
(jedenfalls fuer die Zeit ab 1966) das Urheberrecht
aufgrund unbekannter Online-Nutzungsart dem Autor
zuspricht, kuemmert es nicht.

Für mich sieht es so aus, als schlügen Sie vor, dass
Digizeitschriften sich vollständig auf gemeinfreie
Zeitschriftenbände/Einzelaufsätze konzentriert. Denn Sie
schlagen ja vor, mit den Verlagen zu streiten, statt mit
Ihnen gemeinsam an einem Ziel zu arbeiten. Aggressives,
forderndes Auftreten à la "wir haben ein Recht" führt
sicher nicht dazu, die Verlage dort zur Zusammenarbeit zu
bewegen, wo man dann kein Recht hat. -- Bei
Digizeitschriften ist die Politik eine andere, nämlich so
nah wie möglich an die Gegenwart heran mit den
angebotenen Inhalten. Nach meiner Erfahrung, die sich
durch die Nutzungsstatistiken auch wohl mit Daten
unterfüttern ließe, sind die neueren Aufsätze für "die
Wissenschaftler" von größerem Interesse als die alten.

Ich habe nichts dergleichen vorgeschlagen. Die Verlage
haetten vielleicht auch nichts dagegen, wenn man sagen
wuerde, man macht eine OA-moving-wall n-100, also 2006 sind
alle Aufsaetze, die vor 1906 erschienen sind OA. Beim
Archiv fuer oeffentliches Recht geht man bis 1916, waehrend
man sonst Ende des 19. Jahrhunderts oder viel frueher
aufhoert. Ueblicherweise - das ist auch in der Dissertation
von Frau Beger - nachzulesen, rechnen Bibliotheken bei
Werken vor 1900 nicht mit Bestandungen seitens von
Rechteinhabern. Auch Digitalisierungsunternehmen, die eine
etwas juengere Grenze haben, haben in der Regel keine
grossen Probleme bekommen.

Ich habe mich hier nur auf die OA-Sektion konzentriert und
keinerlei Aussagen ueber sehr viel juengere Aufsaetze
gemacht. 

 

Da Sie so gern mit Recht und Gesetz argumentieren,
sollten Sie hier -- ein Blick ins INETBIB-Archiv zeigt,
dass das Ihnen nicht zum ersten Mal zur Kenntnisnahme
angeboten wird -- zur Kenntnis nehmen, dass
Digizeitschriften ein gemeinnütziger Verein ist. Wie Sie
wissen, machen solche keine Gewinne. Die Rede von der
"Abzocke" ist also eine "unwahre Tatsachenbehauptung";
Sie wissen ja, was das heißt.

Da bin ich doch sehr gelassen. Auch gemeinnuetzige Vereine
koennen abzocken. Das ist im uebrigen ein Werturteil, keine
unwahre Tatsachenbehauptung.

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.