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Re: [InetBib] Urheberrechtsentwurf §52b und Verlagsbedenken



Im Gesetzentwurf steht, dass in öffentlichen und nichtkommerziellen
Bibliotheken es zulässig sein soll, veröffentlichte Werke "an eigens dafür
eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private
Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen
entgegenstehen." Dafür sei "angemessen" an eine Verwertungsgesellschaft zu
zahlen.
ausschließlich diese digitalen Kopien eingesehen werden könnten?

Das ist so gemeint vom Gesetzgeber, wie Sie es lesen: empfiehlt ein Dozent 
in einer Vorlesung ein solches Werk, muessen seine 200 HoererInnen in die 
Bibliothek radeln und dort vor dem einen Bildschirm Schlange stehen. Die 
mathematischen Formeln koennen Sie dann,- solange keiner in der Schlange 
murrt,- auf Zetteln im Stehen abschreiben...

Kurzum: der Gesetzentwurf wird Forschung und Lehre als Motor indirekt 
foerdern, weil er den Druck, nur noch digitale OA Werke zu nutzen, 
verstaerkt.
Und die KMU Verlage, die sich darauf flexibel und wagemutig einstellen,
werden aufbluehen.
Ihr Eberhard Hilf

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.