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[InetBib] Urheberrechtsentwurf §52b und Verlagsbedenken



Im Börsenblatt des deutschen Buchhandels (vom 23.2.) habe ich grade gelesen, dass die im Arbeitskreis kleiner unabhängiger Verlage verbundenen Verleger den Entwurf zum zweiten Korb des Urheberrechts kritisert haben (der Entwurf ist hier <http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/bmj/2006-01-03-Gesetzentwurf.pdf> als pdf (6 MB) lesbar). Sie fordern die Rücknahme zweier Regelungen, nämlich der Geräteabgabe (kommt zu wenig raus) und des Paragrafen 52b. Der sehe vor, "dass digitale Kopien an Bildschirmarbeitsplätzen in Bibliotheken, Archiven und Universitäten künftig kostenfrei und in unbegrenzter Zahl zugänglich sein sollen. Das komme einer Enteignung von Autoren und Verlagen gleich."

Im Gesetzentwurf steht, dass in öffentlichen und nichtkommerziellen Bibliotheken es zulässig sein soll, veröffentlichte Werke "an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen." Dafür sei "angemessen" an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen.

Für das Verständnis dieses Entwurfs: Heißt das wirklich, dass *gedruckte * Werke in dieser Weise zugänglich gemacht werden dürften? Die Rede von Veröffentlichung impliziert sicher auch, dass elektronische Werke so zugänglich gemacht werden dürfen, aber das versteht sich wohl von selbst, und hier greift außerdem der Hinweis auf die "vertraglichen Regelungen". Aber Druckwerke kaufen wir, damit gibt's keine weiteren vertraglichen Regelungen. -- Was ist ein "eigens dafür eingerichteter Leseplatz"? Mir juristischem Laien klingt das danach,als müssten Sonderplätze eingerichtet werden, an denen ausschließlich diese digitalen Kopien eingesehen werden könnten?

Schließlich möchte ich aber auch gern von Herrn Sprang wissen -- lesen Sie noch mit? --, inwiefern dies als "Enteignung" begriffen wird. Der Entwurf erlaubt ja nicht, dass dann jeder an dem Leseplatz sich eine digitale Kopie mit nach Hause nimmt, oder das dann etwas ausgedruckt werden dürfte. Das reine Zeigen in einer Bibliothek ist doch eher weniger und unkomfortabler als das Ausleihen eines Buches (aus Benutzersicht). Außerdem wüsste ich gern, worin der wirtschaftliche Schaden für die Verlage liegt. Erwarten sie, dass weniger Bücher von Privatleuten gekauft werden, weil dann Bücher nicht nur ausgeliehen, sondern auch in der Bibliothek angesehen werden dürften? Oder dass von Bibliotheken weniger Bücher gekauft werden? (Und denken Sie ernsthaft, dass Bibliotheken nichts besseres zu tun haben, als die ganzen Neuerscheinungen zu digitalisieren?) (Viele kleinere Wissenschaftsverlage kalkulieren ohnehin nicht mit Privatleuten, die das Buch kaufen, oder lassen sich einen Großteil der Druckkosten von den Autoren finanzieren.)

Besten Gruß, J. Eberhardt (UB Erlangen)



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