[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Klage gegen Subito
- Date: Wed, 01 Mar 2006 13:23:09 +0100
- From: Löw Luise von <loew@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Klage gegen Subito
Sehr geehrter Herr Dr. Sprang,
Danke für die erhellenden Erläuterungen! Das erinnert mich daran, warum ich die
Göttinger Erklärung unterschrieben habe. Ich kann einfach nicht akzeptieren,
dass das Instrument SUBITO derart beschnitten werden soll. Warum können die
Tantiemen denn nicht weiterhin über VG Wort eingetrieben werden? Weil dann die
Verlage nicht genug "Geschäfte" machen? Die Fernleihe ist für die Bibliotheken
- wie Sie wissen - kein "Geschäft", sondern dient allein dem Verbreiten von
Wissen. Sie können sich dem doch nicht in den Weg stellen wollen - durch
Verteuerung des Dienstes? Unsere Kanzlerin will mehr "Freiheit wagen" - wie
wäre es, in dem Zusammenhang auch mehr "Internet zu wagen".
Mit den besten Grüßen,
Luise von Löw, München
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Dr. Christian Sprang
Gesendet: Sonntag, 26. Februar 2006 22:43
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Klage gegen Subito
Lieber Herr Eberhardt,
zu Ihrer Antwort auf mein letztes Posting folgender Hinweis:
<Zitat> "Und vielleicht irre ich mich, aber kommt nicht die
Subito-Klage vor allem von den großen Verlagen (und vom Börsenverein)?"
Die juristischen Auseinandersetzungen um Subito sind von
Kultusministerkonferenz (als Träger der Universitätsbibliotheken etc.) und
Bundesinnenministerium (als Träger der vier wissenschaftlichen
Zentralbibliotheken) eröffnet worden. Diese haben im Dezember 2003 bei der
Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts - als Aufsichtsbehörde der
urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften - die Feststellung beantragt, dass
die Verwertungsgesellschaften verpflichtet seien, Subito den
weltweiten elektronischen Dokumentversand zu lizenzieren. Mit diesem Verfahren,
das im Rechtsmittelweg zum Oberlandesgericht München und dann ggf. zum
Bundesgerichtshof geht, wollte und will die öffentliche Hand verhindern, dass
sie den Versand von Zeitschriftenartikeln durch Subito individuell bei den
Verlagen lizenzieren muss. Da die Verlage nicht Partei dieses Streits sind und
ihr Vortrag dementsprechend nicht gehört wird, blieb ihnen nichts anderes
übrig, als im Frühjahr 2004 selbst Klage gegen Subito beim Landgericht München
zu erheben, um auf diese Weise den Streitstoff selbst zum OLG München bzw. zum
BGH bringen zu können. Klageführer sind der Börsenverein, der internationale
Wissenschaftsverlegerverband STM und verschiedene deutsche und ausländische
Verlage. Mehr als hundert kleine und große deutsche Fach- und
Wissenschaftsverlage haben ausdrücklich erklärt, dass sie die Klage des
Börsenvereins unterstützen. Die Unterstützerliste kann von der Website des
Börsenvereins abgerufen werden.
(http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&dl_id=77112)
Die Subito-Klage eignet sich also nicht dazu, große Wissenschaftsverlage oder
den Börsenverein zum Feindbild zu erheben. KMK und BMI haben die
Rechtsstreitigkeiten übrigens mitten in Gespräche zwischen Verlagen und Subito
hinein eröffnet. Dennoch sind diese Gespräche von den Verlagen bis heute
fortgesetzt worden. Verlage und Subito wären sich vielleicht schon längst über
eine umfassende Lizenzierungslösung einig, wenn KMK und BMI (sowie
offensichtlich auch das BMFT) nicht davon ausgingen, dass Subito zumindest im
deutschsprachigen Raum auf der Basis einer gesetzlichen Erlaubnis agieren kann
/ soll. Dies ist in dem Umstand begründet, dass die öffentliche Hand bei einem
Großteil der inländischen Subito-Bestellungen selbst Tantiemenschuldner ist und
die Artikel statt zu von den Verlagen festgesetzten Lizenzgebühren wie bisher
zu den niedrigen Tarifen der VG Wort erwerben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sprang (Börsenverein)
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.