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Re: [InetBib] Klage gegen Subito



Sehr geehrter Herr Dr. Sprang, 
Danke für die erhellenden Erläuterungen! Das erinnert mich daran, warum ich die 
Göttinger Erklärung unterschrieben habe. Ich kann einfach nicht akzeptieren, 
dass das Instrument SUBITO derart beschnitten werden soll. Warum können die 
Tantiemen denn nicht weiterhin über VG Wort eingetrieben werden? Weil dann die 
Verlage nicht genug "Geschäfte" machen? Die Fernleihe ist für die Bibliotheken 
- wie Sie wissen - kein "Geschäft", sondern dient allein dem Verbreiten von 
Wissen. Sie können sich dem doch nicht in den Weg stellen wollen - durch 
Verteuerung des Dienstes? Unsere Kanzlerin will mehr "Freiheit wagen" - wie 
wäre es, in dem Zusammenhang auch mehr "Internet zu wagen". 
Mit den besten Grüßen, 
Luise von Löw, München 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Dr. Christian Sprang
Gesendet: Sonntag, 26. Februar 2006 22:43
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Klage gegen Subito

Lieber Herr Eberhardt,

zu Ihrer Antwort auf mein letztes Posting folgender Hinweis:

<Zitat> "Und vielleicht irre ich mich, aber kommt nicht die
Subito-Klage vor allem von den großen Verlagen (und vom Börsenverein)?"

Die juristischen Auseinandersetzungen um Subito sind von 
Kultusministerkonferenz (als Träger der Universitätsbibliotheken etc.) und 
Bundesinnenministerium (als Träger der vier wissenschaftlichen 
Zentralbibliotheken) eröffnet worden. Diese haben im Dezember 2003 bei der 
Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts - als Aufsichtsbehörde der 
urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften - die Feststellung beantragt, dass 
die Verwertungsgesellschaften verpflichtet seien, Subito den 
weltweiten elektronischen Dokumentversand zu lizenzieren. Mit diesem Verfahren, 
das im Rechtsmittelweg zum Oberlandesgericht München und dann ggf. zum 
Bundesgerichtshof geht, wollte und will die öffentliche Hand verhindern, dass 
sie den Versand von Zeitschriftenartikeln durch Subito individuell bei den 
Verlagen lizenzieren muss. Da die Verlage nicht Partei dieses Streits sind und 
ihr Vortrag dementsprechend nicht gehört wird, blieb ihnen nichts anderes 
übrig, als im Frühjahr 2004 selbst Klage gegen Subito beim Landgericht München 
zu erheben, um auf diese Weise den Streitstoff selbst zum OLG München bzw. zum 
BGH bringen zu können. Klageführer sind der Börsenverein, der internationale 
Wissenschaftsverlegerverband STM und verschiedene deutsche und ausländische 
Verlage. Mehr als hundert kleine und große deutsche Fach- und 
Wissenschaftsverlage haben ausdrücklich erklärt, dass sie die Klage des 
Börsenvereins unterstützen. Die Unterstützerliste kann von der Website des 
Börsenvereins abgerufen werden. 
(http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&dl_id=77112)

Die Subito-Klage eignet sich also nicht dazu, große Wissenschaftsverlage oder 
den Börsenverein zum Feindbild zu erheben. KMK und BMI haben die 
Rechtsstreitigkeiten übrigens mitten in Gespräche zwischen Verlagen und Subito 
hinein eröffnet. Dennoch sind diese Gespräche von den Verlagen bis heute 
fortgesetzt worden. Verlage und Subito wären sich vielleicht schon längst über 
eine umfassende Lizenzierungslösung einig, wenn KMK und BMI (sowie 
offensichtlich auch das BMFT) nicht davon ausgingen, dass Subito zumindest im 
deutschsprachigen Raum auf der Basis einer gesetzlichen Erlaubnis agieren kann 
/ soll. Dies ist in dem Umstand begründet, dass die öffentliche Hand bei einem 
Großteil der inländischen Subito-Bestellungen selbst Tantiemenschuldner ist und 
die Artikel statt zu von den Verlagen festgesetzten Lizenzgebühren wie bisher 
zu den niedrigen Tarifen der VG Wort erwerben möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sprang (Börsenverein)




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.