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Re: [InetBib] Bachelor-Arbeit zum Thema RFID in Bibliotheken



Auch wenn wir das Thema hier schon öfter hatten,
(vermutlich weil es so wichtig ist - aber nicht so wichtig, dass es jeder
weiß ;-)

1. Dissertationen müssen in Deutschland publiziert werden,
was bislang im allgemeinen über die Universitätsbibliotheken geschah,
die dafür einen Stapel an Exemplaren vor der Erlangung der Doktorwürde
einforderten,
um diese dann auf ihre Kosten zu verbreiten.
Da dieser Aufwand immer teurer wurde und die elektronischen Versionen sich
zunehmend
verbreiten, gerät dies immer stärker in den Hintergrund und in
Vergessenheit.
Darum ist es undenkbar, das jemand für "10.000 Euro pro Exemplar"
diese Veröffentlichung vermarktet.
Das können Promovenden versuchen, aber die Verfügbarkeit über die
Universitätsbibliotheken
ist weiterhin gegeben.
2. Diese Publikationspflicht gilt nicht für alle Länder (z.B. nicht in
Östereich).
Das hat Vor- und Nachteile (Aus meiner Sicht allerdings mehr Nachteile.).
3. Prüfungsarbeiten (Magister- oder Diplomarbeiten) unterliegen nicht der
Publikationspflicht.
Im Gegenteil, sie waren früher eigentlich nur dazu gedacht, nachzuweisen,
dass der / die
Verfasser /in im eigenen Fachgebiet den state of the art erreicht hat und
dies belegen kann.
Das Recht an dieser Arbeit liegt bei ihm / ihr, insofern kann weder die
Bibliothek noch der
Lehrstuhl dies erzwingen.
Es gibt zahllose Gründe, warum Menschen sich nicht zwingen lassen bzw.
lassen wollen,
nicht all ihr Wissen publizieren zu müssen.

Mangel an Qualität muss es sicher nicht sein. Im Gegenteil, es könnte jemand
versuchen seine Ergebnisse
patentieren zu lassen, und sie gerade darum nicht vorher zu publizieren.

Auf den abwegigen Gedanken, dass nur die besseren Arbeiten Publiziert werden
(bzw. werden sollten)
habe ich schon einmal hingewiesen. Wie weit ein Ergebnis publiziert bzw.
verbreitet werden sollte,
war schon immer ein Frage der Zielgruppe(ngröße) und nicht der Qualität.

In erster Näherung sinkt bekanntlich die wissenschaftliche Qualität von
Publikationen mit wachsendem Leserkreis.
Die Ausnahmen die diese Regel bestätigen erfordern eine eigene Diskussion
;-)


MfG

W. Umstätter


----- Original Message -----
From: "Lars Aronsson" <lars@xxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Monday, January 09, 2006 1:43 PM
Subject: Re: [InetBib] Bachelor-Arbeit zum Thema RFID in Bibliotheken


Steffen Schwalm schrieb:

Es ist jeden Autors freie Entscheidung, ob Nobelpriestraeger
oder Diplomand ob und wie er/sie seine Arbeit zugaenglich macht.

Von Arbeiten in allgemein geht es ja nicht hier, sondern von
Abschlussarbeiten.  Für Dissertationen ist das nicht so.  Wer sich
"Dr." nennen will, muss ihre/seine Dissertation unbedingt
veröffentlichen und verteidigen.  Warum das selbe nicht immer für
Diplomarbeiten gilt, begreiffe ich nicht.  Diese Frage ist zwar
nicht für Bibliotheken zu entscheiden. Die Forderung auf (freie,
online, open access) Veröffentlichung muss vom Lehrstuhl kommen.

Sich wie Klaus Graf darüber an den Person zu verärgern führt
natürlich nirgendwo.  Das ist nicht nur unhöflich, sondern auch
ineffektiv.

Einige AbsolventInnen stellen Ihre Arbeit nach Abschluss
oeffentlich zur Verfuegung, andere wiederum setzen auf einen
Verkauf. Die Entscheidung obliegt jedem selbst.

Das ist doch problematisch.  Wenn ein Dr. ihre Dissertation für
z.B. 10.000 Euro pro Exemplar vermarktet und kostenlos nur einen
Exemplar an die Bibliothek überbringt, kann das wirklich als eine
Veröffentlichung zählen?


--
  Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
  Aronsson Datateknik - http://aronsson.se




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