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Re: [InetBib] Urheberrecht an digitalisierten Werken



Monika LÃbcke schrieb:

> irgendwann habe ich einmal gehÃrt bzw. verstanden, dass 
> derjenige, der zuerst z.B. ein Buch, dessen Urhberrechte 
> erloschen sind, digitalisiert, auch die Urheberrecht an diesem 
> digitalisierten Buch besitzt. Kann mir jemand sagen, ob das 
> stimmt? Hintergrund: Wir besitzen einen groÃen Altbestand, und 
> immer mehr Institutionen mÃchten Fotos oder ganze BÃcher aus 
> unserem Bestand digitalisieren. Auf meine Nachfrage hin heiÃt es 
> dann oft, das Digitalisat solle in den eigenen Bestand 
> aufgenommen werden. Ãber zahlreiche Antworten wÃrde ich mich 
> freuen.

1) Am einfachsten verbrennen Sie das Buch, danach bekommen sie 
keine mehr Nachfragen und haben keine Probleme.

2) Wenn Sie Ihr Leben etwas mehr kompliziert wÃnschen, kÃnnen Sie 
eine bÃrokratische Prozedur einrichten, wobei Nachfragen 
schriftlich in 3 Exemplare auf ein Sonderformular eingeschickt 
mÃssen, wonach ein Kommitte bei nÃchstem monatlichen 
Zusammentreffen diese Ãberwiegen kann.  Der Fragesteller muss 
dafÃr bezahlen, und wenn das Buch genug interessant ist, wird es 
eine gute Geldquelle.

Bei (2) befindet sich Digizeitschriften.

3) Ob Sie dagegen wÃnschen dass die Inhalte des Buches eine grÃsst 
mÃgliche Anzahl von Lesern erreichen, kÃnnen Sie es 
digitalisieren und die Digitalisate frei weggeben.  Vielleicht 
kostet das etwas, aber das Leben kostet ja immer etwas.  Gibt es 
eine Kulturstiftung die damit helfen kann?

Bei (3) befinden sich meist unprofessionelle Idioten wie 
Wikipedia, Christian Aschoffs Digitalisierung von Meyers 
Konversations-Lexikon, Project Gutenberg und andere.

Das Urheberrecht ist ein von vielen Werkzeugen fÃr (2), das die 
Verbreitung mehr komplizieren kann.  Die Hauptfrage ist ob Sie 
dieses wÃnschen oder nicht.


-- 
  Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
  Aronsson Datateknik - http://aronsson.se



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