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Re: [InetBib] Urheberrecht an digitalisierten Werken



On Mon, 26 Sep 2005 16:05:10 +0200
 VIZ Charlottenburg-Wilmersdorf
<viz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Liebe Kollegen und Kolleginnen,
> 
> irgendwann habe ich einmal gehört bzw. verstanden, dass
> derjenige, der zuerst z.B. ein Buch, dessen Urhberrechte
> erloschen sind, digitalisiert, auch die Urheberrecht 
> an diesem digitalisierten Buch besitzt. Kann mir jemand
> sagen, ob das stimmt? 
> Hintergrund: Wir besitzen einen großen Altbestand, und
> immer mehr Institutionen möchten Fotos oder ganze Bücher
> aus unserem Bestand digitalisieren. Auf meine 
> Nachfrage hin heißt es dann oft,  das Digitalisat solle
> in den eigenen Bestand aufgenommen werden. 

Das ist in jeder Hinsicht unzutreffend. Es gibt fuer reine
Digitalisate, die gemeinfreie Vorlagen originalgetreu
reproduzieren, keinen Leistungsschutz nach § 72 UrhG. Die
wichtigsten Belege finden sich unter:

http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#repro

Bei umfangreicheren Digitalisierungsunternehmen, die eine
wesentliche Investitition erfordern, kann die Gesamtheit
einem Schutz als einfache Datenbank (§§ 87a ff. UrhG)
unterliegen. Dieser Schutz ist aber eingeschraenkt und kann
nicht verhindern, dass einzelne Teile entnommen werden
(analog zur Argumentation von H. Mueller zur Zulaessigkeit
von Fernleihen aus lizenzierten E-Journals).

Der Anspruch der UB Trier, ihr komme durch die
Digitalisierung des Kruenitz ein Schutz der wiss. Ausgabe
gemaess § 70 UrhG zu, ist klar zurueckzuweisen.

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.