[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

RE: CC und (c) (war: CC)



Guten Tag,
hallo Herr Eichwalder,

das ist eine durchaus bedenkenswerte Frage:
Im Grundsatz haben Sie zwar Recht.
Es gilt Datenbankschutz für die Sammlung der Digitalisate.
Es gilt kein Urheberschutz für das einzelne Digitalisat. Auch nicht der für
nicht-eigenschöpferische  Lichtbilder geltende Urheberschutz des § 72 des
Urheberrechtsgesetzes.
Jedenfalls dann nicht, wenn (wie wohl bei Ihrer Karte) das Original einmal
veröffentlicht war.

Denn grundsätzlich ist es abwegig, wenn der Urheber/Fotograf den
Urheberschutz eines seiner Bilder  dadurch zu verlängern sucht, dass er vom
Fotonegativ neue Abzüge zieht.
Oder vom Bild selbst 1:1-Reproduktionen (also Abbilder ohne
eigenschöpferische Zutat) herstellt.

Ob aber für die in der Langzeitarchivierung verkörperte Wertschöpfung nicht
vielleicht etwas anderes gelten muß, ist doch durchaus offen. D.h.,
gerichtlich nicht entschieden, aber bedenkenswert:

Mit dem einzelnen Digitalisat kann man doch Dinge tun, die mit dem
historischen Original nicht möglich waren. Z.B. es der Texterkennung, der
grafischen Mustererkennung zuführen und daraus einen Mehrwert generieren.
Muss es der Langzeitarchivierer sich gefallen lassen, dass das jeder ohne
Vergütung tut, solange er nur einzelne Digitalisate abgreift?

Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

-------------------------------------------
Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
PF 26 19 48
D 20509 Hamburg

Fon: 040 8187 80
Fax: 040 8187 90
mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
-------------------------------------------


-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Karl Eichwalder
Sent: Sunday, January 16, 2005 11:23 AM
To: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: CC und (c) (war: CC)

Daniel Zimmel <zimmel@xxxxxxxxxxxxxx> writes:

> Creative Commons wächst und gedeiht, und vielleicht lassen sich auch
> neue Impuls für die bezüglich Open Access immer noch sehr trägen
> Wissenschaftler aus dem geplanten ScienceCommons schöpfen
> (http://science.creativecommons.org/).

Beachtliche Schätze entstehen übrigens auch hier:
http://commons.wikimedia.org/ - nicht immer zünftig wissenschaftlich, aber
wahrscheinlich doch so machnem Wissenschaftler nützlich.

Was ist übrigens davon zu halten, wenn ein Bayerisches Amt ein eigenes
Copyright auf eine digitalisierte Karte von 1821 setzt?  Beispiel:
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ortsblaetter/karten/karten/
St_Fuer_1821_f6.jpg
(1,7 MB!).  Bestimmt ist es mühsam, derartiges Kartenmaterial zu scannen und
auf einen Webserver zu legen und gemäß Gesetz ist auch die Sammlung als
solche "geschützt" (Datenbank) - aber kann das Vermessungsamt deshalb ein
Copyright für ein einzelnes Blatt beanspruchen?

--
http://www.gnu.franken.de/ke/                           |      ,__o
                                                        |    _-\_<,
                                                        |   (*)/'(*)
Key fingerprint = F138 B28F B7ED E0AC 1AB4  AA7F C90A 35C3 E9D0 5D1C


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.