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Re: AW: Börsenverein gegen Bibliotheken
- Date: Wed, 22 Dec 2004 08:59:01 +0100
- From: "claudia.lux" <claudia.lux@xxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: AW: Börsenverein gegen Bibliotheken
Sehr geehrter Herr Bassen,
die DBV-Rechtskommission hat eine Stellungnahme erarbeitet, die
gestern im dbv-newsletter ( www.bibliotheksverband.de)
veröffentlicht worden ist. Es handelt sich unserer Ansicht nach um eine
Fehlinterpretation seitens des Börsenvereins bezüglich des
angebotenen Bestseller-Services in ausgewählten öffentlichen Bibliotheken.
Wir haben dazu an den Börsenverein geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Lux
Vorsitzende des DBV
lux@xxxxxx
www.zlb.de
----- Original Message -----
From: Günter Bassen <bassen@xxxxxxxxxxxxxxx>
To: Internet in Bibliotheken <INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Monday, December 20, 2004 9:34 AM
Subject: Re: AW: Börsenverein gegen Bibliotheken
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> noch einmal die dringende Bitte an alle Wissenden, in dieser Liste doch
> mitzuteilen, um welche Streitpunkte es in den Schreiben des
> Börsenvereins an Öffentliche Bibliotheken denn geht. Vielleicht kann
> sogar eine betroffene Bibliothek solch ein Schreiben hier
> veröffentlichen? Ggf. wäre ich auch - wenn es aus
> Vertraulichkeitsgründen nicht anders geht (?) - für eine persönliche
> Antwort sehr dankbar.
>
> Vielen Dank!
>
> Günter Bassen
>
>
> Büchereizentrale Lüneburg
> Tel. 04131/9501-0
> Fax: 04131/9501-24
> www.bz-lueneburg.de
> mailto: bassen@xxxxxxxxxxxxxxx
>
>
>
>
>
> Löw Luise von schrieb:
> > Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
> >
> > Das scheint mir aber doch über das Ziel hinausgeschossen und nur dazu
angetan, die Fronten zu verhärten!
> > 1. müssten wir- wie ja auch schon von den Kollegen angefragt - wissen -
was der Börsenverein den Bibliotheken vorwirft!
> > Geht es wieder ums Urheberrecht? Gerade heute sah ich im Börsenblatt
(47-2004) ein Gespräch mit Wulf D. v. Lucius zu den geplanten Neuregelungen,
der leider auch wieder den wachsenden Graben zwischen Börsenverein und
Bibliotheken wiederspiegelt! Es heisst da u. a.:
> > "Ein wichtiges Thema f. den Börsenverein ist der Dok.versand auf
Bestellung. Sind Sie mit den Regelungen zufrieden?
> > V. Lucius: Zur Hälfte ja: Der Entwurf verbietet zu Recht den
Online-Versand von Dokumenten, die ein Verwerter selbst online anbietet.
Sehr bedauerlicherweise fehlt die - meines Erachtens zwingend notwendige -
analoge Regelung für den Kopienversnad ursprünglich gedruckter Dokumente.
> > ... ...
> >
> > Die Bibliotheken schließen sich nun den Verbrauchern an und treten
vehement für das Recht auf elektronische Privatkopien ein ...
> > V. Lucius: Das ist genau das Problem. Die Verfielfältigung im
elektronischen Bereich darf einfach nicht stattfinden, weil sie jegliche
Verkaufschancen des Originalwerks mindert, ganz unabhängig davon, ob das
Original in elektronischer Form vorliegt oder erst nachträglich
digitalisiert wurde. Die Frage, wie weit das Recht auf Privatkopie reicht,
ist ein zentraler Punkt bei der Neuregelung des Urheberrechts.
Verschlüsselungs- und Digital Rights Management-Systeme dürfen nicht unter
Hinweis auf das Recht auf Privatkopie einfach ausgehebelt werden.
> > ... ...
> > Die Gefahr ist da (weitere Änderungen im UrhG), zumal es auch für die
öffentliche Hand als Unterhaltsträger der Hochschulen und
Bildungseinrichtungen ungeheuer verführerisch ist, Regelungen zum Nachteil
der Urheber und Verwerter zu treffen, mit denen sich eine Menge Geld sparen
lässt."
> > ... ...
> >
> > Wieso wird hier von PRIVATKOPIEN gesprochen? Allerdings bringt uns die
Unterscheidung von Kopien für den "wissenschaftlichen/bildenden" Gebrauch
(Bibliotheksprivileg) vielleicht wieder in eine andere "Kampfzone" ... Aber
dem Börsenverein muss doch beizubringen sein, dass es hier auch um einen
"Bildungsauftrag" geht (bei der Fernleihe, dem wissenschaftliche Arbeiten,
dem Lehren, lernen etc. ...)
> >
> > Bringt uns eigentlich die "Göttinger Erklärung" weiter? Vielleicht habe
ich da wieder mal was verpasst ?
> >
> > Mit freundlichen und vorweihnachtlichen Grüßen,
> >
> > Luise von Löw
> > München
> >
> >
> >
> >
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Harald Müller
> > Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2004 14:27
> > An: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> > Betreff: Börsenverein gegen Bibliotheken
> >
>
>
>
> >
> > Liebe Kolleginnen und Kollege!
> >
> > In den letzten Tagen haben einige öffentliche Bibliotheken von der
Rechtsabteilung des Börsenvereins Post bekommen. Ich will mich hier nicht
ausführlich zu den juristischen Fragen äußern, sondern nur kurz anmerken,
daß die Behauptungen des Börsenvereins absolut unhaltbar sind. Sie
widersprechen dem geltenden Recht. Die Rechtskommission des DBV hilft den
betroffenen Bibliotheken bereits.
> >
> > Diese erneute Attacke des Börsenvereins sollte für uns alle aber Anlaß
sein, über die Funktion der Bibliotheken bei der Literaturförderung
nachzudenken. Bibliotheken erbringen zahlreiche Dienstleistungen und
Maßnahmen, wie literarische Veranstaltungen, Dichterlesungen, Listen mit
Literaturempfehlungen, Leseförderung mit Kindern, die sich nachweislich
positiv auf den Verkauf von Literatur auswirken. Ich bin der Meinung, daß
Bibliotheken solche Aktionen, die sich eindeutig umsatzsteigernd für
Buchhandel und Verlage auswirken, nicht mehr länger kostenlos anbieten
dürfen. Wie die fortwährenden Aktionen des Börsenvereins gegen deutsche
Bibliotheken eindrucksvoll unter Beweis stellen, wird die Literaturszene nur
noch von ökonomisch orientiertem Denken beherrscht. Da können und dürfen
Bibliotheken sich mit ihrer zentralen Funktion als Vermittler von Literatur
nicht abseits stellen. Ich halte folgende Tarife für angemessen: Für eine
Dichterlesung sollte eine Bibliothek 3000,- Euro
> verlangen, für die Vorstellung eines Buches auf einer literarischen
Veranstaltung 1000,- Euro und für die Aufnahme eines Titels in eine
Empfehlungsliste 100,- Euro. Die öffentlichen Bibliotheken sollten sich auf
bundeseinheitliche Tarife einigen. Sonstige Maßnahmen zur Literurförderung
sollten entsprechend ihrem verkaufsfördernden Wert für die Verlage
angemessen tarifiert werden. Die durch diese Aktionen eingehenden Gelder
verwenden die Bibliotheken zum Ankauf von neuer Literatur.
> >
> > Der aktuelle Vorstoß des Börsenvereins ist höchstwahrscheinlich nicht
intern abgestimmt, vor allem nicht mit dem Ausschuß für den
Sortimentsbuchhandel. Ziel der juristischen Attacke ist es nämlich, den
Erwerbungsetat, d.h. die Kaufkraft der Bibliotheken zu schmälern. Der
örtliche Buchhandel wird sicherlich nicht darüber erfreut sein, wenn die von
ihm belieferte öffentliche Bibliothek im Monat z.B. 1000,- Euro weniger
ausgibt. Ich gehe davon aus, daß die Rechtsabteilung des Börsenvereins die
Buchhändler vor ihrer Aktion überhaupt nicht befragt hat. Deshalb sollten
die betroffenen Bibliotheken umgehend ihre örtlichen Buchhändler über diesen
Vorgang informieren.
> >
> > Bibliotheken müssen auf die fortwährenden Attacken des Börsenvereins mit
den gleichen Mitteln reagieren. Bibliotheken müssen noch viel stärker
marktwirtschaftlich agieren!
> >
> > Mit vorweihnachtlichen Grüßen
> >
> > Dr. Harald Müller
> >
> > PS: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand diese Mail auch in ForumÖB
postet.
> >
> >
> >
>
>
> --
>
>
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.