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AW: Rechtsanspruch auf Antwort / Netiquette



Liebe Liste,

ich denke, bei einer Initiativbewerbung, wie sie Kollegin Schneider
beschrieben hat, ist eine Antwort, auch wenn sie abschlägig ist, ein Gebot der
Höflichkeit gegenüber den Stellensuchenden. Bei den eMail-Bewerbungen, wie sie
meiner Ansicht nach  Kollege Schramm gemeint hat, die wir auch schon mehrmals
bekommen haben, ist dagegen der Unterschied zu Spam für mich nicht ganz
ersichtlich. In den einschlägigen Mails, die ich bisher bekommen habe
(teilweise an meine persönliche Adresse, teilweise an die Bibliothek) ist
häufig nicht einmal ein vollständiger Name zu finden, die manchmal angegebenen
Websites waren nie verfügbar. Ich bin nicht sicher, ob das nicht eine neue
Masche von Spammern ist, die noch besser wirkt, weil man auf Mails eines
offensichtlich verzweifelt Arbeit suchenden Menschen eher zurückschreibt (und
damit die Mailadresse als gültig bestätigt).

Mfg, Monika Bargmann

Librarian & Cybrarian
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