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AW: Rechtsanspruch auf Antwort



Liebe Liste,

Klaus Graf schrieb:
> Den beiden, die in ihren Antworten einen Rechtsanspruch
> verneint haben, sowie allen uebrigen Liustenmitgliedern sei
> geraten, einen Grundgesetzkommentar heranzuziehen (wie ich
> das getan hatte).
Ich kann mir schwer vorstellen, dass arbeitsuchende Kollegen, geschweige denn
Personen aus dem Ausland die evt. sogar keine bibliothekarische Ausbildung
besitzen, wegen einer Nicht-Antwort auf eine Bewerbung den aufwendigen "Gang
nach Karlsruhe" auf sich nehmen. Auf diese Angelegenheit mit dem Grundgesetz
zu kommen, wirkt auf mich, wie mit der Kanone auf Spatzen schiessen.
Ich bin ueberzeugt, dass sich das auch mit dem gesunden Menschenverstand und
etwas "Knigge" loesen laesst, indem man eine Antwort schreibt, oder eine
vorformulierte Antwort den BewerberInnen zukommen laesst. Der Umfang und
Aufwand des Antwortschreibens sollte sich dann auch nach dem Umfang und
Aufwand der Bewerbung richten. Leider wird aus der Mail von Hr. Schramm nicht
ersichtlich, wie umfangreich diese Bewerbungen sind, d.h. komplette Bewerbung
mit Lebenslauf etc. als pdf schon angehaengt, oder ob es nur eine Anfrage ist
und angeboten wird, eine "richtige" Bewerbung und weitere Dokumente bei
Interesse nachzuschicken.
Bei fachfremden Bewerbern, besonders aus dem Ausland, sollte man
meineserachtens unmissverstaendlich klar machen, wie die derzeitige
Arbeitsmarktsituation in Deutschland selbst fuer bibliothekarisches
Fachpersonal ist. Dadurch vermeidet der erste Antwortende evt., dass von
diesem Personenkreis unzaehlige weitere Bibliotheken umsonst angeschrieben
werden.
Zu Blind-/Initiativbewerbungen von fachlich ausgebildeten Personen:
Tatsache ist (aus eigener Erfahrung von vor ca. zwei Jahren), dass von
Personen, die ihre FH-Ausbildung abgeschlossen haben und aufgrund nicht
ausreichender Berufstaetigkeit neben dem Studium kein Anspruch auf
Arbeitslosengeld/-hilfe besteht, die Sozialaemter in Deutschland von
Sozialhilfeempfaengern aufgrund Erwerbslosigkeit eine bestimmte Anzahl
Bewerbungen pro Woche, auch Blindbewerbungen, verlangen, damit man finanzielle
Unterstuetzung erhaelt. Obwohl jedem Sachbearbeiter in den Sozialaemtern klar
sein sollte, dass Blindbewerbungen bei einem Beruf, der ueberwiegend im
oeffentlichen Dienst angesiedelt ist, wohl eher eine Verschwendung von Zeit,
Geld und vor allem Nerven ist, ist leider laengst nicht jeder so kulant,
jemandem diese Ochsentour zu ersparen, wo es unsinnig ist. Leider fehlt mir
die Erfahrung, ob sich diese Situation in Deutschland seit Anfangs Jahr mit
den neuen Regelungen verschaerft hat. Fazit: Viele erfolglose Blind- oder
Initiativbewerbungen liessen sich vermeiden, wenn man die Regelungen fuer
Arbeitssuchende fallbezogen beurteilen und nicht pauschalisieren wuerde.

Mit schoenen Gruessen aus dem verschneiten Bern
Bernd Martin Rohde
__________

Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
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