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Re: Rechte an Arbeiten (Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement")
- Date: Tue, 4 Nov 2003 22:25:03 +0100
- From: Kurt Jaeger <lists _at__ complx.LF.net>
- Subject: Re: Rechte an Arbeiten (Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement")
Hi!
> > > Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im Rahmen
> > > des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung,
> > > Wegschliessung, oder Veroeffentlichung.
> > > Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne
> > > Einverstaendnis der Hochschule unzulaessig.
> > Auf welcher Rechtgrundlage beruht I.E. eine derartige
> > Enteignung der Studierenden?
> Ich denke, dass Ihnen die Ironie von Herrn Prante entgangen ist,
> die sich in seinem Satz: "Warum soll ein einzelner Studierender
> auch ploetzlich Rechte haben, wenn es
> noch nicht einmal die paritaetische Mitbestimmung an Hochschulen
> gibt?" unmissverstaendlich ausdrueckte.
> Eine Studienordnung, die das Urheberrecht des Studierenden
> einzuschraenken versuchte, waere schlicht rechtswidrig.
Hier entsteht eine spannende Diskussion, die mich fragen laesst:
War da nicht kuerzlich eine Aenderung diverser Hochschulgesetze,
welches das geistige Eigentum an Forschungsergebnissen zur
Verwertung der *Hochschule* ueberschreibt ?
Speziell bei Patenten ? Moeglicherweise auch bei anderen
Eigentumsformen ?
Ich bin kein Jurist und habe das nur am Rande mitbekommen,
wer weiss mehr darueber ?
--
MfG/Best regards, Kurt Jaeger 17 years to go !
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