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AW: BGH als Rechtsbrecher



In meinem Dienst habe ich hinreichend Arbeit, ich kann also nicht jederzeit
kontrollieren, welche Qualität die Beiträge in INETBIB haben. In "meinem
Fall"

> Dass meine Meinung zu diesem "heissen Eisen" auch von
> Juristen geteilt wird, wurde mir in privater Mail eines
> juristischen Teilnehmers dieser Liste versichert. In der
> Liste URECHT pflichtete RA Ralf Hansen meiner Argumentation
> bei:
>
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20030721/001500.htm
l

habe ich einmal nachgesehen, was denn in URECHT so an O-Ton von KG steht:

> , das offenbar nicht mehr - wie frueher - die Mails
> unmittelbar nach Einstellung archiviert, nachlesbare Mail
> von Herrn Pannier (BGH), in der er als Begruendung fuer die
> regelmaessig in den Internetangeboten der Gerichte
> auftretende Formel, nur nichtgewerbliche Nutzung der
> bereitgestellten Entscheidungen sei ohne Zustimmung des
> Gerichts zulaessig, die JVKostO heranzog und die
> Reklamierung eines Urheberrechts (vgl. auch § 5 UrhG) an
> den Entscheidungen verneinte.

Der von mir allein angezogene § 4 Abs. 7 der JVerwKostO wurde also nicht
erwähnt und ich habe bei Herrn RA Hansen nachgefragt:

< Sehr geehrter Herr Hansen,

< leider hat Herr Graf meine bei INET-BIB möglicherweise
< nicht archivierte Mail bei URECHT nur unvollständig
> wiedergegeben. Daher kann ich Ihrer Antwort in der Liste
> nicht entnehmen, ob Sie sich auch mit dem von mir allein
> genannten Paragraphen 4 Abs. 7 der JVerwKostO beschäftigen.
> Nachstehend die vollständige Passage.

Die Antwort von Herrn Hansen kam recht schnell:

> haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Da hat Herr Dr.Graf wohl
> wirklich etwas "vergessen". Was mich dabei im Kern beschäftigt hat,
> ist die Frage, was "gewerbliche Nutzung" ist und ob ein
> Internetinformationsdienst, der keine unmittelbare
> Gewinnerzielungsabsicht hat,  gegen diese Norm verstößt, wenn er der
> Urteilstext (ohne Formatierungen) übernimmt.

Einen schönen Abend

Dietrich Pannier


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.