[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: BGH als Rechtsbrecher



Lieber Kollege Pannier,
so einfach kann man es sich nun doch nicht machen! Wenn zwei
Rechtsvorschriften einander entgegenstehen, dann muß man doch wohl verlangen
können, dass gerade Institutionen des Höchsten Rechts rechtlich einsichtig
handeln.
"Das Gericht reklamiert kein Urheberrecht für sich" sondern
verlangt/verzichtet auf Gebühren??? Ich kann diese Gedankengänge nur als
Satire nachvollziehen - was hat das noch mit RECHT zu tun? MfG Dietmar
Kummer
----- Original Message -----
From: Pannier <pannier.dietrich _at__ bgh.bund.de>
To: 'Internet in Bibliotheken' <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Sent: Tuesday, July 22, 2003 7:03 PM
Subject: AW: BGH als Rechtsbrecher


> Liebe Leser,
>
> ich wäre fast enttäuscht gewesen, wenn ich ohne markante Gegenäußerung von
> KG geblieben wäre. Und starke Auftritte liebt er nun einmal. Ohne Not
hatte
> ich gemeint, quasi als Anmerkung einmal den rechtlichen Hintergrund dieser
> Formulierung der Gerichte zu schildern, sei´s drum.
>
> Wer mit Keulen schlägt, mag das Gefühl für die einfacheren Regelungen des
> Rechts verloren haben, daher nur kurz. Ich erläuterte, dass sich der BGH
an
> geltendes Recht hält (JVerwKostO), an deren Zustandekommen der Gesetzgeber
> einen erheblichen Anteil hat. Die Sinnhaftigkeit der Vorschrift habe ich
> dagegen, wie Juristen gerne sagen: "dahin stehen lassen". Gebührenrecht
und
> Urheberrecht sind völlig verschiedene Dinge, die auch nebeneinander
Bestand
> haben können. Das Gericht reklamiert kein Urheberrecht für sich, sondern
> macht lediglich von der Möglichkeit Gebrauch, gegenüber nicht gewerblich
> handelnden Personen keine Kosten geltend zu machen. Einer Vervielfältigung
> zu nicht gewerblichen Zwecken steht also nichts entgegen und wer als
> gewerblicher Nutzer die Regelungen der JVerwKO beachtet, kann ebenso ohne
> Einschränkung vervielfältigen.
> KG vermengt also mit markigen Parolen eigentlich zu trennende Dinge. Auch
da
> mag dahin stehen, wem KG damit nutzt.
>
> Einen schönen Abend
>
> Dietrich Pannier
>


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.