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AW: Jost - Deep Links -technische Schutzmaßnahmen-



Lieber Herr Jost,

ich hatte zunächst mich zu der BGH-Entscheidung mit der Presseerklärung des
BGH gemeldet. Sie erinnerten dann noch einmal an ihre nicht abschließend
behandelte Frage. So gesehen also kein von mir übersehener Themenwechsel.
Ich hatte darauf hingewiesen, wer keine Benutzungsbedingungen vorgibt, kann
nur einen gesetzlichen Minmalschutz erwarten. Da die Handelsblattgruppe wohl
solche Bedingungen nicht gestellt hatte, konnte sie auch deren Einhaltung
nicht einklagen und hatte sich daher nicht unsinnig, sondern mit klarer
Absicht, aber erfolglos auf das höchstrichterlich ungeklärte Gebiet der
"deep links" begeben.

Entscheidungen ergehen zu bestimmten Fallgestaltungen und sind nicht
beliebig auf andere Fallgestaltungen übertragbar. Dinge, die nicht im Streit
sind, werden auch nicht entschieden und brauchen in den Gründen auch nicht
benannt werden. Klarer wäre für Sie vermutlich ein [umfassenderer] Text der
Presseerklärung gewesen, etwa so:
> Die Tätigkeit ... müsse deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen
werden, wenn diese ... erleichterten [und nicht bereits durch
Nutzungsbedingungen des Anbieters untersagt sind].

Mit freundlichem Gruß

Dietrich Pannier

> Dies scheint mir aber im Widerspruch zu der von Ihnen mitgeteilten
> Presseerklärung des BGH zu stehen:
>
> > Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von
> Hyperlinks müsse
> > deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen werden, wenn diese
> > lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglicher
> > Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
> > erleichterten.
>
> Das liest sich doch so, als ob Suchmaschinenbetreiber die
> Nutzungsbedingungen
> getrost unter "Sprüche" verbuchen können, und mit der
> "Übernahme und Nutzung der
> Daten zu anderen (als privaten) Zwecken" fortfahren dürfen?
>
> Nun hatte die Handelsblattgruppe aber auch gar nicht gegen
> diese Übernahme
> und Nutzung (zu Indexierungszwecken) geklagt, sondern
> (unsinnigerweise, wie
> ich finde) gegen die "Deep Links". Insofern hatte meine
> Argumentation mit
> der verhandelten Sache eigentlich nichts zu tun...
>
> Beste Grüsse,
>   - Michael Jost
>


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