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Re: Jost - Deep Links -technische Schutzmaßnahm en-



Lieber Herr Pannier,

Sehen Sie es mir nach, diese beispielhaft genannten Sätze sind eben keine
"Sprüche", sondern "Nutzungsbedingungen", aus denen Sie ja auch rechtliche
Folgerungen ziehen wollen. Ich denke schon, dass die Betreiber von
Suchmaschinen etc. gut daran tun, sich auch daran zu halten.


Ich hatte das mit dem "Sprüchen" absichtlich so formuliert, und danke Ihnen
für Ihre Bestätigung.

Dies scheint mir aber im Widerspruch zu der von Ihnen mitgeteilten
Presseerklärung des BGH zu stehen:

Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks müsse
deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen werden, wenn diese
lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglicher
Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
erleichterten.

Das liest sich doch so, als ob Suchmaschinenbetreiber die Nutzungsbedingungen getrost unter "Sprüche" verbuchen können, und mit der "Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen (als privaten) Zwecken" fortfahren dürfen?

Nun hatte die Handelsblattgruppe aber auch gar nicht gegen diese Übernahme
und Nutzung (zu Indexierungszwecken) geklagt, sondern (unsinnigerweise, wie
ich finde) gegen die "Deep Links". Insofern hatte meine Argumentation mit
der verhandelten Sache eigentlich nichts zu tun...

Beste Grüsse,
 - Michael Jost


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