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AW: Kopien aus Bchern



Ach ja, lieber Herr Graf,
ich freue mich einerseits, dass Sie als Rechtsspezialist geantwortet
haben, fühle mich aber mit der Verurteilung (typische Bibliothekarin...)
doch zu Unrecht angegriffen. Wie wäre es mit folgender Erklärung:
Wir sind Stiftung, haushalten selbst - kostendeckend! - und müssen
daher entstandene Kosten weiter geben, inkl. Arbeitszeit. Im übrigen
stand in meiner Anfrage nichts davon, dass wir damit echtes Geld verdienen
wollen/müssen.
Mein Wunsch war, von den Erfahrungen anderer KollegInnen zu profitieren. 
Das, denke ich, ist legitim, und deswegen schaue ich auch gern in die
Listen.
Mit Frühlingsanfangsgrüßen aus dem nassen Hamburg
Angela Graf (nicht verwandt und nicht verschwägert...)

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf [mailto:graf _at__ uni-koblenz.de]
Gesendet am: Dienstag, 19. März 2002 17:34
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: Kopien aus Bchern

Graf, Angela Dr. wrote:
> 
> Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
> 
> wir sind hier jetzt so weit, dass wir Materialien, die wir
> nicht kopieren lassen (was sowieso nur im Ausnahmefall
> gemacht wird, wir haben keinen Kopierservice), per
> Digitalkamera aufnehmen und dann entweder auf
> Papier, auf Fotopapier oder elektronischem Datenträger
> herausgeben wollen.
> Jetzt erhebt sich die Kostenfrage (gepaart mit der Urheberrechtsfrage).

Klar, dass BibliothekarInnen im 21. Jahrhundert zuallererstmal ans
Abkassieren denken und daran, wie sie vermeintliche "Rechte" einfordern
koennen. Nach der Devise: Achte immer darauf, dass der Benutzer nie zu
dankbar ist - er kommt dann womoeglich wieder!

Was die Urheberrechte angeht: Wenn es um Vervielfaeltigungen
geschuetzter Vorlagen geht, unterscheidet sich die Aufnahme mit einer
Digitalkamera in nichts von einer Xerokopie oder einem anderen
Vervielfaeltigungsverfahren.

Wenn es aber darum geht, dass durch das originalgetreue Foto einer
zweidimensionalen Vorlage Rechte der Bibliothek entstehen, dann
bestreite ich dies entschieden:

http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm

Auch der BGH sieht das wohl nicht anders. Abgesehen von der Rechtslage:
Ich finde es widerlich, dass man ueberhaupt auf den Gedanken kommt, fuer
eine simple Kopie, die nur aus konservatorischen Ruecksichten mit einer
Digitalkamera erfolgt, RECHTE zu beanspruchen.

Das ist meine Meinung und wem die nicht passt, darf sich wieder einmal
empoeren.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.