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Re: EURO-Einfuehrung



>Ein Beispiel: Leser muss 2001 für ein gemahntes Buch 2,-- DM bezahlen, nach
>Benutzungsordnung 2002 1,-- EURO. Wenn der Leser die Gebühr von 2,--DM im
Jahr
>2001 nicht bezahlt, dann muss der Leser bei einem Umrechnungsfaktor von
>1,95583 im Jahr 2002 1,02 EURO bezahlen. Das ist doch auch nicht gerecht.

Bei uns kommt als Problem dazu, dass z.B. die Versäumnisgebühren automatisch
vom Programm zum Soll gestellt werden. D.h., wenn die Gebühren noch in 2001
anfallen, fallen eben 2,- DM bzw. 1,02 EURO an. Selbst wenn es rechtlich
möglich wäre (?) , dem Leser nur 1,- EURO abzunehmen, müßten wir dann im PC
ja 0,02 EURO stornieren. Da wird es für uns wahrscheinlich fast einfacher
sein, doch von dem Leser 1,02 EURO zu nehmen und uns dafür das Stornieren zu
ersparen....

Wie ist das in anderen Bibliotheken, die die Gebührenverwaltung über EDV
abwickeln, geplant?

Herzliche Grüße aus dem Weserbergland

C. Mann

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Claudia Mann
Stadtbuecherei Hoexter
Moellingerstr. 9
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