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Rechte an Diplomarbeiten
Liebe Liste, insbesondere liebe Rechtsgelehrte,
die Fakultaet Physik der Universitaet Stuttgart verlangt von
jedem Diplomanden der eigenen Fakultaet sowie jedem Diplomanden,
an dessen Diplomarbeit ein Mitglied der Fak. Physik (etwa als
Mitberichter) beteiligt ist, die Abgabe eines Exemplars der
Diplomarbeit in der Bereichsbibliothek Physik zwecks Aufstellung
dortselbst. Die fristgerechte Abgabe gehoert zum
Diplompruefungsverfahren. Die Bereichsbibliothek Physik ist Teil
der Unibibliothek, fuer jedermann zugaenglich, die Aufstellung
dort duerfte also - zumal die Arbeiten im SWB katalogisiert
werden - die Kriterien einer Veroeffentlichung erfuellen.
(Die Angelegenheit als solche waere mal zu diskutieren ... ein
andermal.)
Ein Diplomand fragte mich jetzt, inwieweit er berechtigt sei,
seine Diplomarbeit auch anderweitig zu veroeffentlichen, entweder
auf seiner privaten Homepage oder auch bei einem Anbieter, der
den Zugriff auf die Arbeit gegen Geld boete und einen Teil des
Gewinns an den Diplomanden abfuehrte. Darf der Diplomand mit
seiner Arbeit, die unter Inanspruchnahme von Ressourcen der
Universitaet zu Stande gekommen ist, Einnahmen erzielen? Muss er
ggf. die Universitaet beteiligen?
Kurz und allgemein: Wer hat in welchem Masse die Rechte an der
Diplomarbeit?
Im voraus vielen Dank -
U. Alpers
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Ulrich Alpers Universitaetsbibliothek Stuttgart
Bereichsbibliothek Physik
Tel: 0711/685-4807 Pfaffenwaldring 55
Fax: 0711/685-3502 70569 Stuttgart
Mail: ulrich.alpers _at__ ub.uni-stuttgart.de
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Dieser Satz kein Verb.
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