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Rechte an Homepage-Abbildungen
Liebe Listenteilnehmer,
ich suche eine - moeglichst knappe (!?) - Zusammenstellung zu
Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Abbildungen von
Sammlungsgegenst{nden auf der Homepage einer Bibliothek im
INTERNET.
Es geht um folgende Fragen:
- unter welchen Voraussetzungen d}rfen Abbildungen von
Sammlungsgegenstaenden (Videokassetten-Huellen,
Schallplattenhuellen, Buchdeckel) auf der Homepage abgebildet
werden?
- duerfen Abbildungen aus alten Buechern (ueber 150 Jahre alt)
fotografiert und auf die HOMEPAGE gestellt werden? Insbesondere,
wenn diese Abbildung ein Bild wiedergibt, das moeglicherweise noch
in irgendeinem Museum der Welt haengt.
- Wie ist die Rechtslage, wenn diese Abbildung jedoch nur fuer dieses
Buch hergestellt wurde?
- darf das Faksimile eines Druckes aus dem Anfang des 16.
Jahrhunderts fotografiert und auf die Seite gestellt werden?
Hat jemand einen Ueberblick ueber Antworten auf diese
Rechtsfragen?
Mit freundlichen Gruessen
i.A. Christian Fey
Ibero-Amerikanisches Institut Preussischer Kulturbesitz
- Phonothek -
Potsdamer Str. 37
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