Hallo, wie schon Bodo Bach sagt, ich hätt da gerne
mal ein Problem!
Meines sieht wie folgt aus:
- Welche Erstattungsregelung gilt in
Rheinland-Pfalz bezüglich der Ablieferung von teuren Werken als
Pflichtexemplar?
- Welche Merkmale weisen im Hochschulgesetz von
Baden-Württemberg (1.1.2000) auf eine einschichtige Bibliotheksstruktur
hin?
- Wo müssen nach dem Rheinland-pfälzischen
Hochschulgesetz Bibliotheksausschüsse eingerichtet werden bzw. wo können solche
eingerichtet werden?
Wenn jemand die eine oder andere von meinen Fragen
beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar!
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